DSGVO: Bußgelder und Erkenntnisse
- Abmahnwelle blieb aus
- Bundesländer urteilten sehr unterschiedlich bei der DSGVO
- EU-Ausland in der Regel härter bei Strafen
Datenschutz funktioniert: Die europäische Datenschutz-Grundverordnung trat am 24. Mai 2016 in Kraft und ist seit 25. Mai 2018 strafbewehrt gültig (wir berichteten in unserem DSGVO-Special beim Datenschutz-Podcast #Onlinegeister)
Bußgelder: Höhen der DSGVO-Bußgelder und Länder
Im internationalen Vergleich befindet sich Deutschland auf dem zweiten Platz, was die Höhe der Bußgelder angeht, aber nur im Mittelfeld, was die Anzahl an Bußgeldern anbelangt:
Land | Bußgelder in € | Anzahl der Bußgelder |
Italien | 57.393.000,- | 32 |
Deutschland | 52.986.633,- | 27 |
Frankreich | 51.350.000,- | 6 |
Vereinigtes Königreich | 42.816.000,- | 3 |
Österreich | 18.070.200,- | 8 |
Schweden | 7.085.430,- | 6 |
Spanien | 4.084.610,- | 147 |
Niederlande | 3.490.000,- | 6 |
Bulgarien | 3.210.690,- | 20 |
Norwegen | 1.038.960,- | 11 |
Am häufigsten wird in Spanien abgemahnt und in Italien wird es am teuersten.
DSGVO-Bußgelder in Deutschland
Aus einer Übersicht bei SocialMediaStatistik.de geht hervor geht hervor:
Innerhalb Deutschlands wurde 2019 sehr unterschiedlich mit der DSGVO umgegangen. Die deutschen Bundesländer zeigen starke Unterschiede:
- Nordrhein-Westfalen: 35 Bußgelder,
- Berlin: 9 Bußgelder,
- Rheinland-Pfalz: 8 Bußgelder,
- Sachsen-Anhalt: 6 Bußgelder,
- Baden-Württemberg: 5 Bußgelder,
- Saarland: 3 Bußgelder,
- Hamburg: 2 Bußgelder,
- Mecklenburg-Vorpommern: 2 Bußgelder,
- Bayern, Thüringen, Sachsen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Bremen, Hessen: keine Bußgelder
Am stärksten betroffen: 3 Unternehmen, welche zu je 80.000 € Bußgeld verurteilt wurden (leider sind die Namen nicht bekannt). Die N26-Bank wurde im Mai 2019 zu 50.000 € Strafzahlung verurteilt und bereits im November 2018 wurden die Betreiber hinter der Social-Media-Plattform Knuddels zu 20.000 € verurteilt.
Erkenntnisse: So wird die DSGVO angewendet
Erkenntnis #1: Abmahnwelle blieb aus
Die DSGVO hat nicht dazu geführt, dass plötzlich Anwälte und Datenschutzbehörden massenhaft abmahnen. Die befürchtete Abmahnwelle blieb aus. Das war auch weder Ziel noch Streben des Gesetzes. Vor der DSGVO gab es in der Europäischen Union zwar die Datenschutz-Richtlinie, doch diese war kaum mehr als ein netter Hinweis und außerdem von Anfang des Jahrtausends, also inzwischen herrenlos veraltet.
Die DSGVO hat den Datenschutz in Europa ins 21. Jahrhundert geholt; in eine Zeit von NSA-Affäre, Fake News & Co. wurde das höchste Zeit.
Um Abmahnungen zu vermeiden, empfehle ich unser DSGVO-Doppelspecial im Datenschutz-Podcast #Onlinegeister mit dem Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Lutz Hasse:
DSGVO, Teil 1: Countdown und Interview mit Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten | Nr. 24 – #Onlinegeister
Podcast: Play in new window | Download | Embed Der Countdown läuft … nur noch wenige Tage bis zum Start der Datenschutz-Grundverordnung in Europa. Und wir haben den Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten Lutz Hasse im Interview! Deswegen haben wir uns dazu entschieden den Podcast einen Tag früher online zu stellen.
Erkenntnis #2: Unterschiedliche Umsetzung in den Ländern
Die einzelnen EU-Mitgliedsländer gehen sehr unterschiedlich vor bei der Umsetzung der DSGVO. In Deutschland selbst wurden im vergangenen Jahr 75 Bußgelder verhangen.
Erkenntnis #3: härtere Strafen im EU-Ausland
Im EU-Ausland ist die Situation krasser: In Portugal wurde eine Klinik mit 450.000 € abgemahnt, im Januar 2019 wurde Google in Frankreich zu 50 Mio. € verurteilt und aktuell im Vereinigten Königreich gibt es gegen den Hotelbetreiber Marriot 110 Mio. € Bußgeld und gegen British Airways 204 Mio. €.
Max. dürfen pro Fall 20 Mio. oder 4 % des globalen Brutto-Umsatzes als Bußgeld verhängt werden. Davon ist Google weit weg: Mutter Alphabet hatte 2018 einen Umsatz i.H. 136,8 Milliarden Dollar. 50 Mio. entspricht etwa 0,4 %, also nur ein Zehntel der maximalen Summe.
Fazit: DSGVO funktioniert – und Deutschland steht im Mittelfeld
Die DSGVO funktioniert – und wenn ich bedenke, wie teuer es werden könnte, sind die bisherigen Bußgelder nocht akzeptabel.
Aber es wird auch deutlich: Die Bußgelder nehmen in Höhe zu. Allerdings auch bei sehr großen Konzernen wie Marriott oder eben British Airways. Es gilt zu beobachten, wo sich die Bußgelder einpendeln. Gegen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurde bislang nur moderat vorgegangen. Allerdings wird vorgegangen: In Österreich wurde selbst ein Döner-Kebab-Besitzer zu einer Strafzahlung verdonnert – in Höhe von 1.800 €.
Auch wichtig: Die Landesdatenschutzbehörden mahnen erstmal an, bevor sie abmahnen.