Externer Datenschutzbeauftragter Leipzig

Mein Leipzig lob' ich mir - besonders den erstklassigen Datenschutz!

In Leipzig lässt es sich wunderbar leben und arbeiten. Besonders, wenn sich ein Experte um Ihren Datenschutz kümmert!

Ob Messe-, Musik-, Buch-, Uni- oder Heldenstadt – Leipzig hat viele Namen. Kein Wunder, gibt es doch von A wie Allerlei über B wie Bauhaus bis Z wie Zoo kaum etwas, das es hier nicht gibt! Der Schauplatz von Goethes Faust ist Sachsens Zentrum für Industrie, Musik und Bildende Kunst und glänzt durch Attraktionen wie die weltbekannte Buchmesse, das Völkerschlachtdenkmal und die musikalischen Highlights Thomanerchor und Highfield.

Auch in Leipzig ist Datenschutz eine wichtige Herausforderung, der sich jedes Unternehmen stellen muss. DER Datenschutzbeauftragte Christian Allner, M.A. unterstützt Ihr Unternehmen in Leipzig und Umland als externer Datenschutzbeauftragter (DSB), stellt sicher, dass Ihre Prozesse den Anforderungen von DSGVO und BDSG gerecht werden und entwickelt passende Lösungen, sodass Sie sich um Ihr Kerngeschäft kümmern können.

Dabei profitieren Sie gleich doppelt: umfangreiche Rechtssicherheit zu niedrigen Kosten

Weitere Vorteile

Ablauf - so einfach geht's:

SCHRITT 1: BESTELLEN

DER Datenschutzbeauftragte wird bestellt: Sie buchen günstig unser Angebot mit frei wählbarer Laufzeit

SCHRITT 2: ANALYSIEREN

DER Datenschutzbeauftragte analysiert alle datenschutzrelevanten Bereiche Ihres Unternehmens

SCHRITT 3: AUFBAUEN

DER Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes

SCHRITT 4: CONSULTING

DER Datenschutzbeauftragte steht Ihnen in der laufenden Betreuung bei allen Angelegenheiten rund um den Datenschutz zur Verfügung 

Noch Fragen? Unsere FAQs​

Die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) ist am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der EU (ABl. L 119/1) veröffentlicht worden, trat am 25. Mai 2016 in Kraft und gilt ab dem 25. Mai 2018. Damit ändert sich für Unternehmen einiges. Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen bei der Klärung aller Fragen.

§38 BDSG-neu: Soweit Sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Dies gilt auch, wenn sie externe Dienstleister beauftragen, z.B. eine externe Buchhaltung.
Nehmen Sie Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder verarbeiten Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, dann haben Sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Tatsächlich führt das neue Datenschutzrecht zu einem höheren Verwaltungsaufwand und mehr Arbeit. Wenn Sie allerdings einen externen Datenschutzbeauftragten buchen, können Sie diesen Aufwand für Ihr Unternehmen deutlich verringern.

Bei Verstoß drohen Ihnen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 Prozent des gesamten erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen helfen, ein gesetzeskonformes Datenmanagement aufzubauen.

Nein, wichtig ist allein, dass dem Datenschutzbeauftragten alle notwendigen Informationen vorliegen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt und dass er für die Unternehmensleitung, die Mitarbeiter, Kunden und Behörden unmittelbar ansprechbar ist.


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