EuGH-Cookie-Urteil: Auswirkungen auf Online-Marketing
- EuGH verbietet voreingestellte Zustimmung zu Cookies
- Cookies müssen standardmäßig deaktiviert sein
- Gruppierung von Cookies erlaubt
Am 30. September 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Internetnutzer dem Setzen von Cookies aktiv zustimmen müssen. Eine voreingestellte Zustimmung ist laut EuGH unzulässig. Das hat weit reichende Folgen für die ganze Online-Marketing-Branche.
Was sind Cookies?
Cookies sind bei Internetnutzern umstritten. 54 Prozent der Internetnutzer gaben in einer repräsentativen Bitkom-Studie 2018 an, Cookies in ihren Browser-Einstellungen zu löschen. Vier von zehn Internetnutzern (39 Prozent) zeigten sich genervt von Cookie-Bannern, fast ein Drittel (31 Prozent) sah dagegen darin eine wichtige Information.
Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die beim Aufrufen einer Webseite auf einem Computer oder anderen Endgeräten mit Internetzugang wie Smartphones abgelegt werden. Verwaltet werden Cookies über den Browser, mit dem man die Webseite aufruft. Cookies speichern Informationen über den Webseiten-Besuch wie etwa die Verweildauer, die aufgerufenen Unterseiten oder die Eingabe eines Suchbegriffs.
Bei jedem Aufruf liest die Webseite vorhandene Cookies aus und verwendet diese bei Bedarf. So merkt sich der Browser beispielsweise die Login-Daten und fügt diese bei jedem Besuch der Internetseite automatisch ein.
Welche Folgen hat das Urteil?
Der Europäische Gerichtshof hat das europäische Online-Marketing getötet – so wettern gerade viele alte Hasen und Halbinformierte. Eigentlich hat der EuGH nur umgesetzt, was bereits in der Cookie-Richtlinie der EU stand.
Ich selbst sehe die ganze Situation zwiespältig, denn Cookies sind nicht nur Werbetracker, sondern gerade bei interaktiven Seiten sehr wichtig. Für unzählige vor allem kleine Webseitenbetreiber bedeutet diese Situation aber eine erneute Mehrbelastung. Auch für die Nutzer wird das Surfen im Netz umständlicher. Es muss mehr geklickt und mehr weggeklickt werden. Wer weiterhin den Komfort von Cookies genießen möchte, muss dafür ausdrücklich eine Einwilligung erteilen.