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Ihren Datenschutz!

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Wozu brauche ich einen Datenschutz-Beauftragten?

Seit dem 25. Mai 2018 verpflichtet Sie die DSGVO, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen.

Wann brauchen Sie einen Datenschutz-Beauftragten?

Wann ein Datenschutz-Beauftragter gebraucht wird, was er können muss und wie die Voraussetzungen sind, ist in Artikel 37 bis 39 DSGVO geregelt.

1. SIE SIND EINE BEHÖRDE

Sie sind eine Behörde oder öffentliche Stelle (bspw. Anstalt, Amt o.Ä.; ausgenommen sind Gerichte)

2. IHR KERNGESCHFÄFT IST DATENVERARBEITUNG

Ihr Kerngeschäft ist das umfangreiche Verarbeiten von Daten (bspw. als IT-Dienstleister) oder eine systematische Überwachung von Personen (bspw. als Sichterheitsunternehmen)

3. IN IHREM KERNGESCHÄFT ARBEITEN SIE MIT DATEN

Ihr Kerngeschäft ist das umfangreiche und legale Verarbeiten von Daten, die es erlauben, folgende Merkmale zu ermitteln (Details siehe Artikel 9 DSGVO):

  • 1. Rasse oder Ethnie,
  • 2. politische Meinungen,
  • 3. religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen,
  • 4. die Gewerkschaftszugehörigkeit,
  • 5. genetische Daten,
  • 6. biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer Person,
  • 7. Gesundheitsdaten oder
  • 8. Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
Oder Sie verarbeiten personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten (Details siehe Artikel 10 DSGVO).

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN BUCHEN
INTERN ODER EXTERN?

Wer ist geeigneter als Datenschutz-Beauftragte?

Besser ein INTERNER oder EXTERNER Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter (oder DSB) kann ein bestehender Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Behörde sein. Er kann aber auch ein Externer sein, beispielsweise ein Selbstständiger oder Freiberufler. In einigen Fällen können mehrere Organisationen einen einzigen DSB für alle ernennen.

Sollte mein Mitarbeiter Datenschutzbeauftragter werden?
Solange die beruflichen Pflichten des Mitarbeiters mit den Pflichten des DSB vereinbar sind und nicht zu einem Interessenkonflikt führen, können Sie einen bestehenden Mitarbeiter als Ihren DSB ernennen, anstatt eine neue Stelle zu schaffen.

Achtung: Ein interner Datenschutzbeauftragter muss neutral sein und ggf. auch die Geschäftsleitung kritisieren. Kann das Ihr Mitarbeiter?

WEITERE INFOS ZUM DSB

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  • Thema „Rechtssicherheit im Netz“
  • Thema „Datenschutz und Datensicherheit: Medienkompetenz, DSGVO & Co.“
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  • (exkl. Reisekosten)

Ab 65,- € pro UE
inkl. Dozentensprechstunde
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Datenschutz-Beauftragten bestellen

  • gem. Art. 37-39 DSGVO und §§ 4f; 38 BDSG (2018)
  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen; DSGVO-Einhaltungsüberwachung
  • Analyse der Datenschutz-Ist-Situation
  • Mitarbeiterschulungen und -training
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) anfertigen
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VZV) erstellen
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen (DFA) und andere DSB-Tätigkeiten durchführen
  • Anlaufstelle und Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden

Ab 219,- € mtl.
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Bisherige Kunden

Viele Unternehmen und Organisationen vertrauen uns beim Thema Datenschutz. Wir sind dankbar für die gute Zusammenarbeit, Aufträge und Partnerschaften!

uvm…

DER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

Christian Allner ist Ihr Datenschutz-Beauftragter: Was macht er eigentlich?

Ein Datenschutzbeauftragter unterstützt Sie bei der Überwachung und Einhaltung interner Vorschriften (oder erstellt welche), informiert und berät, erstellt Datenschutz-Folgenabschätzungen (siehe Artikel 35 DSGVO), führt das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VZV), kümmert sich um Auftragsverarbeiter und AV-Verträge, fungiert als Kontaktstelle für Behörden und vieles mehr.

DER Datenschutzbeauftragte: Christian Allner ist Experte in Datenschutzrecht und Datenschutzpraxis, beruflich qualifiziert und unabhängig. Seit 2013 führt er regelmäßig Weiterbildungen zu Datenschutz und Datensicherheit durch und coacht Unternehmen, damit diese im Datenschutz sicherer werden. Zur Vita

Ich arbeite mit:
DER SEMINAR

DER SEMINAR ist ein wegbereitendes Cloud- und IT-Consulting-Startup mit einem Fokus auf digitale Arbeit und Cloud-Kompetenz. Ich arbeite mit DER SEMINAR, weil sie DSGVO-konform und datenschutzfreundlich sind.

Ausgezeichnet mit dem Beyond-Crisis-Award und hervorgehoben als ein Top-40-Startup und FOCUS Innovations-Champion 2023!
 

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