Wie lange dauert der Urheberschutz?
Inspiration ist der Schlüssel für jeden Künstler und jede Künstlerin. Es ist der Funke, der ihre Kunstwerke entzündet, oft Meisterwerke, die in den meisten Fällen lange Zeit im Schatten des Unbekannten wirken müssen. Wie unheimlich das Kunstwerk allerdings auch sein mag, Künstler verspüren oft den Wunsch, ihr Projekt zu schützen und ihr Eigentum an ihrer Schöpfung festzulegen.
Wie lange dauert der Urheberschutz?
Das Urheberrecht sollte Schöpfern und ihren Werken einen besonderen Schutz gewähren, der jede unbefugte Nutzung ihres geistigen Eigentums einschränkt. Die Dauer dieses Schutzes endet nach einiger Zeit.
Der Urheberrechtsschutz für ein Werk dauert 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das bedeutet, dass das Werk nach Ablauf dieses Zeitraums als gemeinfrei gilt und von jedermann ohne Erlaubnis, Bezahlung oder Zweckbindung verwendet werden kann.
Diese Zeitspanne variiert je nach Art des Werks und dem Kontext, in dem es entstanden ist. Wenn also ein Autor im Alter von 20 Jahren sein erstes Buch veröffentlicht und mit 99 Jahren friedlich stirbt, steht sein Werk insgesamt 149 Jahre lang unter Urheberrechtsschutz. In der Zeit nach dem Tod des Künstlers sind die Hinterbliebenen die Nutznießer der Einnahmen, die durch die Verwertung der Werke erzielt werden, bis diese auslaufen.
Wenn ein Werk unter die Urheberschaft mehrerer Künstler fällt, ist der Tod des am längsten lebenden Urhebers entscheidend für die Dauer des Urheberrechts an diesem Werk. Bei Filmen zum Beispiel, bei denen eine große Gruppe von Künstlern und Fachleuten zusammenkommt, um ein Filmwerk zu schaffen, sind die Personen, die die Dauer des Urheberrechts beeinflussen, der Hauptregisseur, der Drehbuchautor, der Drehbuchautor und der Musikkomponist. Erst nach dem Tod der am längsten lebenden Person aus dieser Gruppe beginnt die Legitimation der 70-Jahres-Frist.
Bei anonymen oder pseudonymen Werken, bei denen die Urheber unbekannt sind, können ihre Werke nach ihrem Tod nicht für dieselbe Dauer urheberrechtlich geschützt werden, es sei denn, ihre Identität wird so festgestellt, dass kein Zweifel daran besteht, dass sie tatsächlich die Urheber der Werke sind.
Wie ist das Urheberrecht international geregelt?
Auf internationaler Ebene ist es so, dass das Urheberrecht so geregelt ist, dass die Mitgliedsstaaten einen einheitlichen Standard haben. Die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst ist in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung. Mehr als 175 Länder haben diese Übereinkunft unterzeichnet und garantieren damit eine Schutzdauer von mindestens 50 Jahren, die jedes Land verlängern kann, wenn es sich dafür entscheidet. Dennoch einigten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1993 auf eine Zeitspanne von 70 Jahren, gefolgt von den USA, die ein Jahr später den Sonny Bono Copyright Term Extension Act verabschiedeten.
Heute wirkt in Mexiko der längste Standard-Urheberrechtsschutz der Welt. In diesem Land sind künstlerische Werke 100 Jahre lang nach dem Tod des Urhebers geschützt, was weltweit einmalig ist.
Wie schütze ich als Urheber:in meine Werke?
Weitere wichtige Schritte zum Schutz einer originellen Idee sind:
- Geheimhaltung. Halten Sie es so lange wie möglich geheim, bevor Sie es öffentlich machen. Warten Sie, bis Sie so weit sind, dass jeder Ihr Werk sehen und genießen kann. Stellen Sie außerdem sicher, dass alle digitalen Dokumente mit einem Passwort geschützt sind.
- Registrieren Sie eine Marke. Ob es sich um einen Slogan, ein Bild, einen Ton oder ein Logo handelt, sie können markenrechtlich geschützt werden. Bei einer Eintragung der Marke beim DPMA gilt der Schutz zeitlich unbegrenzt, allerdings gegen Gebühren.
- Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. Wenn Sie nicht wissen, was das Beste für Sie oder Ihre Arbeit ist, wenden Sie sich an einen Anwalt. Er kann Sie genau und umfassend darüber informieren, welche Möglichkeiten es gibt und was für Ihren Fall am besten geeignet ist.
Linkliste mit Infos zum Urheberschutz
Und was nun? Unsere Angebote:
DER Datenschutzbeauftragte: Christian Allner ist Experte in Datenschutzrecht und Datenschutzpraxis, beruflich qualifiziert und unabhängig. Seit 2013 führt er regelmäßig Weiterbildungen zu Datenschutz und Datensicherheit durch und coacht Unternehmen. Kontaktieren Sie gern uns oder beauftragen Sie uns direkt hier. Wir helfen Ihnen weiter:
Datenschutz-Seminare buchen
- Thema „Rechtssicherheit im Netz“
- Thema „Datenschutz und Datensicherheit: Medienkompetenz, DSGVO & Co.“
- Thema „DSGVO in 30 Minuten“
- (exkl. Reisekosten)
Datenschutz-Beauftragten bestellen
- gem. Art. 37-39 DSGVO und §§ 4f; 38 BDSG (2018)
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen; DSGVO-Einhaltungsüberwachung
- Analyse der Datenschutz-Ist-Situation
- Mitarbeiterschulungen und -training
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) anfertigen
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VZV) erstellen
- Datenschutz-Folgenabschätzungen (DFA) und andere DSB-Tätigkeiten durchführen
- Anlaufstelle und Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden
Datenschutz-Consulting kaufen
- Impressum oder Datenschutz-Erklärung erstellen
- Kompetente individuelle Beratung
- Audits, Consulting zu Datenschutz, Digitalisierung, DSGVO & BDSG
- (exkl. Reisekosten)