Externer Datenschutzbeauftragter: Was spricht dafür?

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Externer Datenschutzbeauftragter: Was spricht dafür?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet bestimmte Unternehmen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Doch auch für Unternehmen, die nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, bietet die Benennung eines Datenschutzbeauftragten zahlreiche Vorteile.

Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO?

Nach Artikel 37 DSGVO müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn:

  • Sie regelmäßig und in großem Umfang personenbezogene Daten verarbeiten.
  • die Kern činnosti in der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten oder strafrechtlicher Daten besteht.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten umfassen beispielsweise Daten zur ethnischen Herkunft, politischen Meinungen, religiösen Überzeugungen oder Gesundheitsdaten.

Die Artikel 37 und 39 DSGVO geben den Aufsichtsbehörden den Spielraum, im Einzelfall auch bei Unternehmen, die die genannten Schwellenwerte nicht erreichen, die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten anzuordnen.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung bietet die Benennung eines Datenschutzbeauftragten auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wesentliche Vorteile:

  • Rechtssicherheit: Ein Datenschutzbeauftragter unterstützt Sie bei der Umsetzung der DSGVO und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Dies trägt maßgeblich zur Vermeidung von Bußgeldern und anderen rechtlichen Risiken bei.

  • Effizienz und Kosteneinsparung: Datenschutz erfordert Expertise. Ein externer Datenschutzbeauftragter verfügt über das nötige Fachwissen und kann die Datenschutzmaßnahmen Ihres Unternehmens effizient und kostensparend implementieren.

  • Sensibilisierung für Datenschutz: Ein externer Datenschutzbeauftragter schärft das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiter für den Datenschutz und sorgt für eine datenschutzkonforme Unternehmenskultur.

Studien zeigen, dass Datenschutzverletzungen für Unternehmen empfindliche Kosten verursachen können. So beziffert der „Ponemon Institute’s Global Cost of Data Breaches 2023“-Report die durchschnittlichen Gesamtkosten einer Datenschutzverletzung auf 4,35 Millionen US-Dollar.

Ihr Experte für Datenschutz

Mit der zunehmenden Digitalisierung gewinnt der Datenschutz für Unternehmen aller Größen an Bedeutung.

Christian Allner verfügt über langjährige Erfahrung im Datenschutzrecht und unterstützt Unternehmen bei der datenschutzkonformen Datenverarbeitung. Herr Allner bietet Ihnen eine umfassende Beratung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten und begleitet Sie bei der Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen.

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Und was nun? Unsere Angebote:

DER Datenschutzbeauftragte: Christian Allner ist Experte in Datenschutzrecht und Datenschutzpraxis, beruflich qualifiziert und unabhängig. Seit 2013 führt er regelmäßig Weiterbildungen zu Datenschutz und Datensicherheit durch, coacht Unternehmen und: kann als externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Kontaktieren Sie gern uns oder beauftragen Sie uns direkt hier. Wir helfen Ihnen weiter:

 


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