
Daten im Darknet – Risiko, Folgen und Datenschutzpflichten für Unternehmen
Immer wieder gelangen personenbezogene Daten von Kundinnen, Kunden und Mitarbeitenden ins Darknet. Dort werden sie von Cyberkriminellen gehandelt oder zum Verkauf angeboten, was nicht nur für Privatpersonen gravierende Folgen hat, sondern auch Unternehmen in erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen kann.
Betroffene Datensätze enthalten häufig E-Mail-Adressen, Passwörter oder sogar vollständige Kontaktinformationen, die bei Identitätsdiebstahl oder gezielten Phishing-Angriffen missbraucht werden können. Dabei reichen die Fälle von diversen Datenlecks bis hin zu mehreren Millionen betroffener Datensätze – etwa bei Foren und Community-Plattformen, wo Daten von mehreren Millionen Nutzerinnen und Nutzern im Darknet angeboten wurden.
Was bedeutet ein Datenleck im Darknet?
Ein Datenleck liegt vor, wenn Unbefugte auf Daten zugreifen und diese später online veröffentlichen oder verkaufen. Das sogenannte Darknet ist ein versteckter Teil des Internets, der über spezielle Zugänge erreicht wird, und bietet Kriminellen die Möglichkeit, Daten anonym zu tauschen oder anzubieten. In der Praxis können dabei zunächst „harmlose“ E-Mail-Adressen bei Hackangriffen landen, doch in Kombination mit weiteren personenbezogenen Daten steigt die Gefahr von Identitätsdiebstahl und Betrug. Unternehmen stehen in der Pflicht, solche Vorfälle nach der DSGVO zu melden und geeignete Gegenmaßnahmen zu implementieren.
Aktuelle Fälle verdeutlichen die Tragweite
- Bei einem Datenleck im Forum des Haushaltsgeräteherstellers Thermomix wurden über drei Millionen Nutzerdaten im Darknet angeboten – darunter auch mehr als eine Million deutscher Betroffener.
- Auch bei Samsung wurden Hunderttausende Kundendaten nach einem Angriff entdeckt, die anschließend im Darknet kursierten.
Selbst betroffen von Darknet-Handel?
Es gibt viele Websites, die helfen können. Geben Sie dort einfach Ihre E-Mail-Adresse ein und Sie erhalten die Info ob Sie auch betroffen sind:
- Identity Leaks Checker beim HPI der Uni Potsdam (deutsch)
- Identity Leak Checker der Uni Bonn (deutsch)
- HaveIbeenpwned.com (weltweit größte Sammlung, englisch)
Rechtliche Anforderungen nach DSGVO
Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) technisch und organisatorisch sicherstellen, dass Daten geschützt sind. Kommt es trotz aller Maßnahmen zu einem Datenleck, schreibt Art. 33 DSGVO vor, dass die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden informiert werden muss, sofern ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht. Zudem müssen betroffene Personen nach Art. 34 DSGVO informiert werden, wenn ein hohes Risiko wie Identitätsdiebstahl besteht. Diese Pflichten sind nicht nur formal, sondern essentiell, um rechtliche Sanktionen, Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden.
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Effektiver Datenschutz umfasst neben klassischen IT-Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls oder Verschlüsselung auch regelmäßige Risikoanalysen, Sensibilisierung der Mitarbeitenden und ein professionelles Incident-Response-Management. Unternehmen sollten Tools einsetzen, mit denen geprüft werden kann, ob eigene Daten bereits im Netz kursieren. Ergänzend sind starke Passwortrichtlinien, Multi-Factor-Authentication und regelmäßige Penetrationstests Standard in einem modernen Informationssicherheitskonzept.
Warum Datenschutzberatung für Unternehmen entscheidend ist
Ein Datenleck ist nicht nur ein technisches Problem, sondern hat weitreichende rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Konsequenzen. Die kompetente Beratung durch einen erfahrenen Datenschutzbeauftragten hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen, Maßnahmen umzusetzen und im Ernstfall gesetzeskonform zu handeln.
Mein Kommentar
Die stetige Zunahme von Datenlecks und die damit verbundene Veröffentlichung personenbezogener Daten im Darknet zeigen deutlich, dass Unternehmen ihre Datenschutz- und Sicherheitsstrategien ernsthaft und fortlaufend verbessern müssen. Nur durch professionelle Strukturen und klare Verantwortlichkeiten lassen sich Risiken effektiv minimieren.
Die aktuelle Situation – in der Daten von Millionen Nutzenden über Sicherheitslücken abgegriffen und weiterverbreitet werden – macht die Dringlichkeit eines systematischen Datenschutzmanagements deutlich. Gleichzeitig zeigt sie, dass technologische Maßnahmen allein nicht ausreichen; Organisation und Prozesse müssen ebenso robust sein. Versicherungen gegen Cyberangriffe sind hilfreich, ersetzen jedoch nicht die Pflicht zur Einhaltung der DSGVO und einer verantwortungsvollen Datenverarbeitung.
Unternehmen, die ihre Daten und die Rechte ihrer Betroffenen schützen wollen, sollten jetzt handeln: Eine qualifizierte Datenschutzberatung und die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einem sicheren und rechtlich konformen Umgang mit Daten. Vertrauen Sie auf Erfahrung und fundierte Expertise, um Ihre Datenschutzstrategie nachhaltig zu stärken.
Fazit: Datenlecks im Darknet sind kein abstraktes Risiko, sondern eine reale Bedrohung für Unternehmen und Betroffene. Ein vorausschauendes Datenschutz- und Sicherheitskonzept bewahrt vor teuren Folgen und stärkt Vertrauen bei Kundinnen, Kunden und Mitarbeitenden. Buchen Sie jetzt professionelle Unterstützung durch einen externer DSB für KMU & Behörden und sichern Sie Ihre Organisation ab!
Quellen
- Identitätsdiebstahl: So prüfst du, ob deine Daten im Darknet gelandet sind – t3n.de
- Hunderttausende Datensätze betroffen: Samsung-Kundendaten im Darknet – infranken.de
- Eine Million deutsche Nutzer betroffen: Datenleck bei Thermomix – heise.de (Abo)
Und was nun? Unsere Angebote:
DER Datenschutzbeauftragte: Christian Allner ist Experte in Datenschutzrecht, Datenschutzpraxis und KI-Kompetenz. Beruflich qualifiziert und unabhängig. Seit 2013 führt er regelmäßig Weiterbildungen zu Datenschutz und Datensicherheit durch, coacht Unternehmen und: kann als externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Seit 2018 beschäftigt er sich mit KI-Forschung und ist Gastblogger bei derStandard.at. Kontaktieren Sie gern uns oder beauftragen Sie uns direkt hier. Wir helfen Ihnen weiter:
Datenschutz- & KI-Seminare buchen
- Thema „Rechtssicherheit im Netz“
- Thema „Datenschutz und Datensicherheit: Medienkompetenz, DSGVO & Co.“
- Thema „Prompt Engineerung“, „KI im Beruf“,
- (exkl. Reisekosten)
Datenschutz-Beauftragten bestellen
- gem. Art. 37-39 DSGVO und §§ 4f; 38 BDSG (2018)
- Unterrichtung und Beratung; DSGVO-Einhaltungsüberwachung
- Training and education for your employees
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) anfertigen
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) erstellen
- Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) durchführen
- Anlaufstelle und Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden
KI-Kompetenz Beauftragten beauftragen
- gem. Art. 4 KI-Verordnung / AI Act (2024)
- Kompetenz-Maßnahmen für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen
- Sicherstellung von KI-Kompetenz insb. technischen Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung
