Datenschutz für Magdeburg: Ein Muss für Unternehmen jeder Größe
In der Landeshauptstadt Magdeburg lässt es sich wunderbar leben und arbeiten. Dafür ist es unerlässlich, dass sich ein Experte für Sie um die Einhaltung des Datenschutzes, von DSGVO, BDSG & Co. kümmert!
In Magdeburg, der Stadt an der Elbe, spielen Datenschutz und Datensicherheit eine wichtige Rolle. Die Ottostadt ist heute Landeshauptstadt mit Landtag, dem berühmten Dom oder dem Elbauenpark und als ein bedeutender Wirtschaftsstandort für das Land Sachsen-Anhalt auch Sitz einer Vielzahl von Unternehmen aller Größen. Für diese Unternehmen ist es unerlässlich, die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
Die Nichteinhaltung der Datenschutzvorschriften kann für Unternehmen erhebliche Konsequenzen haben. Dazu gehören Bußgelder, Schadenersatzansprüche und Reputationsschäden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Unternehmen den Datenschutz ernst nehmen und sich von einem Experten beraten lassen.
Die Bedeutung des Datenschutzes für Magdeburg
Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. Sie gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von Personen in der Europäischen Union verarbeiten. Das BDSG ist das deutsche Umsetzungsgesetz zur DSGVO.
Die Einhaltung der DSGVO und des BDSG ist für Unternehmen in Magdeburg aus mehreren Gründen wichtig:
- Rechtliche Sicherheit: Die DSGVO und das BDSG verpflichten Unternehmen, personenbezogene Daten datenschutzkonform zu verarbeiten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
- Vertrauen der Kunden und Partner: Kunden und Partner erwarten von Unternehmen, dass diese ihre personenbezogenen Daten vertrauensvoll behandeln. Die Einhaltung der DSGVO und des BDSG ist ein wichtiger Baustein für das Vertrauen der Kunden und Partner.
- Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die die DSGVO und das BDSG einhalten, können sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen verschaffen, die dies nicht tun.
Ihre Lösung: ein externer Datenschutzbeauftragter
Ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB) ist ein Fachmann, der Unternehmen bei der Einhaltung und Umsetzung der Datenschutzgesetze unterstützt.
Als Ihr Datenschutzbeauftragter übernimmt Christian Allner folgenden Aufgaben:
- Analyse der Datenschutz-Ist-Situation online oder live vor Ort
- Mitarbeiterschulungen und -training: 30-Minuten-Live-Webinar mit Aufzeichnung (für späteres Selbstlernen)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Verwaltung von min. 5 Prozessen pro Jahr
- Technische und organisatorische Maßnahmen: min. 4 Stunden Support für Konzeptionierung
- Andere DSB-Tätigkeiten inkl.: min. 12 Stunden p.a.
- Status-Update: jährlich via Telefongespräch (Telko) oder Videokonferenz
- Rechtliche Neuerungen und Änderung: sofort via Newsletter
Ablauf - so einfach geht's:
SCHRITT 1: BESTELLEN
DER Datenschutzbeauftragte wird bestellt: Sie buchen günstig unser Angebot mit frei wählbarer Laufzeit
SCHRITT 2: ANALYSIEREN
DER Datenschutzbeauftragte analysiert alle datenschutzrelevanten Bereiche Ihres Unternehmens
SCHRITT 3: AUFBAUEN
DER Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes
SCHRITT 4: CONSULTING
DER Datenschutzbeauftragte steht Ihnen in der laufenden Betreuung bei allen Angelegenheiten rund um den Datenschutz zur Verfügung
Noch Fragen? Unsere FAQs
Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) ist am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der EU (ABl. L 119/1) veröffentlicht worden, trat am 25. Mai 2016 in Kraft und gilt seit dem 25. Mai 2018. Dazu kommen weitere Gesetze in den letzten Jahren, konkret:
- Datenschutz-Grundverordnung DSGVO (seit 2018)
- Medienstaatsvertrag MStV (seit 2020)
- Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz TTDSG (seit 2021)
Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) - Bundesdatenschutzgesetz BDSG (aktualisiert 2018), kirchliches Datenschutzrecht und alle Landesdatenschutzgesetze
Damit ändert sich für Unternehmen einiges! Der Datenschutzbeauftragte Christian Allner hilft Ihnen bei der Klärung aller Fragen.
§38 BDSG-neu: Soweit Sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Dies gilt auch, wenn sie externe Dienstleister beauftragen, z.B. eine externe Buchhaltung.
Nehmen Sie Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder verarbeiten Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, dann haben Sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Tatsächlich führt das neue Datenschutzrecht zu einem höheren Verwaltungsaufwand und mehr Arbeit. Wenn Sie allerdings einen externen Datenschutzbeauftragten buchen, können Sie diesen Aufwand für Ihr Unternehmen deutlich verringern.
Bei Verstoß drohen Ihnen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 Prozent des gesamten erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen helfen, ein gesetzeskonformes Datenmanagement aufzubauen.
Nein, wichtig ist allein, dass dem Datenschutzbeauftragten alle notwendigen Informationen vorliegen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt und dass er für die Unternehmensleitung, die Mitarbeiter, Kunden und Behörden unmittelbar ansprechbar ist.