Externer Datenschutzbeauftragter in Dessau

Guter Datenschutz in Dessau-Roßlau für KMUs

In der Bauhausstadt lässt es sich wunderbar leben und arbeiten. Besonders, wenn sich ein Experte um Ihren Datenschutz kümmert!
Die Bauhausstadt an der Elbe ist nicht nur die drittgrößte Stadt des Bundeslandes Sachsen-Anhalts, sondern auch Hauptstadt und Residenzstadt des alten Fürstentums Anhalt mit so bekannten Gestalten wie Fürst Franz, der bis heute von den Dessauern hoch geschätzt wird. Zwischen Magdeburg und Halle (Saale) gelegen, bildet Dessau zusammen mit Roßlau seit Fusion die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau. Die Stadt bietet zahlreiche Sehenswürdigkeiten wie das Bauhaus Museum Dessau, den Dessauer Campus der Hochschule Anhalt, das Biosphärenreservat Mittelelbe, das Gartenreich Dessau-Wörlitz (Weltkulturerbe der UNESCO), die Meisterhäuser des Bahauses, das Luisium, der Georgengarten oder viele Museen und Gedenkstätten für den Luftfahrtpionier Hugo Junkers. Anfang des Jahres wird das Kurt-Weill-Fest Desau veranstaltet und im Sommer finden die Dessauer Hörspielnächte an der Wallwitzburg im nördlichen Teil des Georgengartens statt.

Auch in Dessau ist Datenschutz eine wichtige Herausforderung, der sich jedes Unternehmen stellen muss. Das Oberzentrum hat vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die sich häufig keine internen Datenschutzbeauftragten leisten können. DER Datenschutzbeauftragte Christian Allner, M.A. unterstützt Ihr Unternehmen in Dessau und Umland als externer Datenschutzbeauftragter (DSB).

Christian Allner stellt sicher, dass Ihre Prozesse den Anforderungen von DSGVO und BDSG gerecht werden und entwickelt passende Lösungen, sodass Sie sich um Ihr Kerngeschäft kümmern können.

Dabei profitieren Sie gleich doppelt: umfangreiche Rechtssicherheit zu niedrigen Kosten

Weitere Vorteile

Externer Datenschutzbeauftragter nach DSGVO bestellen in Dessau

Ablauf - So einfach geht's:

SCHRITT 1: BESTELLEN

DER Datenschutzbeauftragte wird bestellt: Sie buchen günstig unser Angebot mit frei wählbarer Laufzeit

SCHRITT 2: ANALYSIEREN

DER Datenschutzbeauftragte analysiert alle datenschutzrelevanten Bereiche Ihres Unternehmens

SCHRITT 3: AUFBAUEN

DER Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes

SCHRITT 4: CONSULTING

DER Datenschutzbeauftragte steht Ihnen in der laufenden Betreuung bei allen Angelegenheiten rund um den Datenschutz zur Verfügung 

Noch Fragen? Unsere FAQs

Die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) ist am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der EU (ABl. L 119/1) veröffentlicht worden, trat am 25. Mai 2016 in Kraft und gilt ab dem 25. Mai 2018. Damit ändert sich für Unternehmen einiges. Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen bei der Klärung aller Fragen.

§38 BDSG-neu: Soweit Sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Dies gilt auch, wenn sie externe Dienstleister beauftragen, z.B. eine externe Buchhaltung.
Nehmen Sie Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder verarbeiten Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, dann haben Sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Tatsächlich führt das neue Datenschutzrecht zu einem höheren Verwaltungsaufwand und mehr Arbeit. Wenn Sie allerdings einen externen Datenschutzbeauftragten buchen, können Sie diesen Aufwand für Ihr Unternehmen deutlich verringern.

Bei Verstoß drohen Ihnen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 Prozent des gesamten erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen helfen, ein gesetzeskonformes Datenmanagement aufzubauen.

Nein, wichtig ist allein, dass dem Datenschutzbeauftragten alle notwendigen Informationen vorliegen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt und dass er für die Unternehmensleitung, die Mitarbeiter, Kunden und Behörden unmittelbar ansprechbar ist.


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