Mecklenburg-Vorpommern: Zwischen Naturerbe, maritimer Geschichte und Innovation
Mecklenburg-Vorpommern steht für eine Symbiose aus landschaftlicher Schönheit, historischer Tiefe und wirtschaftlicher Wandlungsfähigkeit. Sie prägen das Bild eines Bundeslandes, das Tradition und Zukunft in sich vereinen will. Zugleich entwickelt sich das Land stetig weiter: in der maritimen Wirtschaft, im Tourismus, in der Gesundheitsbranche sowie in Umwelt- und Energietechnologien entstehen moderne Strukturen für kommende Generationen.
Diese Entwicklung erfordert eine zunehmend digitale Infrastruktur – Online-Buchungssysteme, und sensible Datenströme im Bereich Pflege als Beispiel. So ist Mecklenburg-Vorpommern nicht nur bewahrend, sondern auch gestaltend: Ein Land im Wandel mit dem Anspruch, dabei seine Werte zu wahren.
Digitale Verantwortung in einer vernetzten Region
Insbesondere im Umgang mit personenbezogenen Daten bringt der digitale Wandel neue Anforderungen. Datenschutz ist längst nicht mehr nur administrativ, sondern ein integraler Bestandteil verantwortungsvollen Wirtschaftens. Kommunale Verwaltungen, mittelständische Betriebe, tourismusnahe Start-ups: Überall dort, wo Daten fließen, liegen Sicherheits- und Transparenzpflichten. In einer Region, die auf Vertrauen und nachhaltige Entwicklung setzt, wird klar: Wer Digitalisierung ernst nimmt, muss Datenschutz mitdenken.
Denn gerade die Stärken Mecklenburg-Vorpommerns – Offenheit und Verlässlichkeit – verlangen digitale Strukturen, die diesen Anspruch widerspiegeln. Nur mit einer fundierten Datenschutzstrategie können Unternehmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und sich zugleich rechtlich absichern. Der Bedarf an Fachwissen und passgenauer Beratung steigt – und wird oft unterschätzt.
Externer Datenschutzbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern
Hier setzt Christian Allner, M.A., an – als externer Datenschutzbeauftragter mit fundierter Expertise in Recht und IT-Sicherheit. Für Einrichtungen und Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern bietet er individuelle Lösungen, die rechtliche Sicherheit schaffen und Prozesse effizient gestalten. Egal ob direkte Mitarbeiterschulung oder direkte Kommunikation mit Aufsichtsbehörden: Christian Allner begleitet Sie praxisnah und verlässlich.
Mit Christian Allner sichern Sie sich nicht nur eine gesetzeskonforme Datenverarbeitung, sondern investieren in die digitale Resilienz Ihres Unternehmens. Vertrauen Sie auf Datenschutz, der nicht bremst, sondern befähigt.
Weitere Vorteile
- Analyse der Datenschutz-Ist-Situation via Telefon oder E-Mail
- Mitarbeiterschulungen und -training: 30-Minuten-Live-Webinar mit Aufzeichnung (für späteres Selbstlernen)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Verwaltung von 5 Prozessen pro Jahr
- Technische und organisatorische Maßnahmen: 2 Stunden Support für Konzeptionierung
- Andere DSB-Tätigkeiten inkl.: 6 Stunden pro Jahr
- Status-Update: jährlich via Telefongespräch (Telko) oder Videokonferenz


Ablauf - So einfach geht's:
SCHRITT 1: BESTELLEN
DER Datenschutzbeauftragte wird bestellt: Sie buchen günstig unser Angebot mit frei wählbarer Laufzeit
SCHRITT 2: ANALYSIEREN
DER Datenschutzbeauftragte analysiert alle datenschutzrelevanten Bereiche Ihres Unternehmens
SCHRITT 3: AUFBAUEN
DER Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes
SCHRITT 4: CONSULTING
DER Datenschutzbeauftragte steht Ihnen in der laufenden Betreuung bei allen Angelegenheiten rund um den Datenschutz zur Verfügung
Mehr Informationen für Ihre Stadt:
Noch Fragen? Unsere FAQs
Die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) ist am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der EU (ABl. L 119/1) veröffentlicht worden, trat am 25. Mai 2016 in Kraft und gilt ab dem 25. Mai 2018. Damit ändert sich für Unternehmen einiges. Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen bei der Klärung aller Fragen.
§38 BDSG-neu: Soweit Sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Dies gilt auch, wenn sie externe Dienstleister beauftragen, z.B. eine externe Buchhaltung.
Nehmen Sie Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder verarbeiten Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, dann haben Sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Tatsächlich führt das neue Datenschutzrecht zu einem höheren Verwaltungsaufwand und mehr Arbeit. Wenn Sie allerdings einen externen Datenschutzbeauftragten buchen, können Sie diesen Aufwand für Ihr Unternehmen deutlich verringern.
Bei Verstoß drohen Ihnen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 Prozent des gesamten erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen helfen, ein gesetzeskonformes Datenmanagement aufzubauen.
Nein, wichtig ist allein, dass dem Datenschutzbeauftragten alle notwendigen Informationen vorliegen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt und dass er für die Unternehmensleitung, die Mitarbeiter, Kunden und Behörden unmittelbar ansprechbar ist.