Hamburg: Die Schnittstelle zwischen Welt und Wirtschaft
Hamburg ist mehr als ein Hafen. Hamburg ist eine Stadt, die von internationalem Austausch und kreativem Unternehmertum lebt, etwas das sich in ihrer hanseatischen Geschichte und in ihrem modernen Selbstverständnis widerspiegelt. Hier entstehen Ideen, die über Lokales hinausragen, gestützt durch eine dichte Infrastruktur und einer Wirtschaft, die maritime Wurzeln mit zukunftsblickenden Technologien verknüpft.
Die breitgefächerte Landschaft von global operierenden Unternehmen und Institutionen, sowie engagierten Familienbetrieben erzeugt ein Umfeld, in dem sich Innovation schnell verbreiten kann. Gleichzeitig ist Hamburg ein Ort, der auf Vertrauen setzt: In seinen Verhandlungen, seinen Kooperationen, seinen Daten. Als Zeugnis für die Widerstandsfähigkeit und zugleich Offenheit der Stadt. Das stellt aber auch Anforderungen an die Art, wie Informationen verarbeitet und geschützt werden müssen.
Wenn Daten zum Fundament werden
In dieser Metropole, in der täglich mit komplexen Informationsflüssen gearbeitet wird, ist Datenschutz mehr als reine Pflicht. Die Qualität digitaler Abläufe hängt direkt davon ab, wie sensibel mit personenbezogenen Daten und betrieblichen Informationen umgegangen wird. Für Hamburg bedeutet das: Wer Prozesse gestalten will, muss Sicherheit mitdenken.
Zwischen Behörden und Agenturen, zwischen Logistikdienstleistern und der Digitalwirtschaft, verläuft eine Datenarchitektur die funktional, transparent und rechtskonform sein muss. Datenschutz ist Bestandteil unternehmerischer Verantwortung. Hier, wo sich internationaler Verbindungen bewusst ist, zählt es doppelt, mit verlässlichen Standards und glaubwürdigen Schutzkonzepten zu arbeiten.
Christian Allner: Datenschutz gemeinsam umsetzen
Christian Allner, M.A., sieht Datenschutz nicht als starres Regelwerk. Er sieht ihn als lebendigen Teil betrieblicher Realität. Deshalb entwickelt er in enger Kooperation mit Ihrem Unternehmen und Ihrer Organisationen pragmatische Datenschutzkonzepte, die nicht losgelöst als Leitlinie, sondern direkt verzahnt mit internen Abläufen existieren. Ziel ist nicht Kontrolle um der Kontrolle willen, sondern ein stabiles Fundament für sichere und transparente Prozesse.
Gerade in Hamburg, wo Vielfalt und Geschwindigkeit zum Alltag gehören, braucht es Lösungen, die flexibel genug sind, um dem schnellen Wandel standzuhalten. Lösungen, die klar genug sind, um Orientierung zu bieten. Herr Allners Ansatz vereint rechtliche Expertise mit organisatorischem Verständnis. Für Datenschutz, der zur wachsenden Ressource wird, nicht zum Stolperstein.
Weitere Vorteile
- Analyse der Datenschutz-Ist-Situation via Telefon oder E-Mail
- Mitarbeiterschulungen und -training: 30-Minuten-Live-Webinar mit Aufzeichnung (für späteres Selbstlernen)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Verwaltung von 5 Prozessen pro Jahr
- Technische und organisatorische Maßnahmen: 2 Stunden Support für Konzeptionierung
- Andere DSB-Tätigkeiten inkl.: 6 Stunden pro Jahr
- Status-Update: jährlich via Telefongespräch (Telko) oder Videokonferenz


Ablauf - So einfach geht's:
SCHRITT 1: BESTELLEN
DER Datenschutzbeauftragte wird bestellt: Sie buchen günstig unser Angebot mit frei wählbarer Laufzeit
SCHRITT 2: ANALYSIEREN
DER Datenschutzbeauftragte analysiert alle datenschutzrelevanten Bereiche Ihres Unternehmens
SCHRITT 3: AUFBAUEN
DER Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes
SCHRITT 4: CONSULTING
DER Datenschutzbeauftragte steht Ihnen in der laufenden Betreuung bei allen Angelegenheiten rund um den Datenschutz zur Verfügung
Mehr Informationen für Ihren Stadteil:
Noch Fragen? Unsere FAQs
Die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) ist am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der EU (ABl. L 119/1) veröffentlicht worden, trat am 25. Mai 2016 in Kraft und gilt ab dem 25. Mai 2018. Damit ändert sich für Unternehmen einiges. Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen bei der Klärung aller Fragen.
§38 BDSG-neu: Soweit Sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Dies gilt auch, wenn sie externe Dienstleister beauftragen, z.B. eine externe Buchhaltung.
Nehmen Sie Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder verarbeiten Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, dann haben Sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Tatsächlich führt das neue Datenschutzrecht zu einem höheren Verwaltungsaufwand und mehr Arbeit. Wenn Sie allerdings einen externen Datenschutzbeauftragten buchen, können Sie diesen Aufwand für Ihr Unternehmen deutlich verringern.
Bei Verstoß drohen Ihnen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 Prozent des gesamten erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen helfen, ein gesetzeskonformes Datenmanagement aufzubauen.
Nein, wichtig ist allein, dass dem Datenschutzbeauftragten alle notwendigen Informationen vorliegen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt und dass er für die Unternehmensleitung, die Mitarbeiter, Kunden und Behörden unmittelbar ansprechbar ist.
