Berlin: Vielfalt mit Verantwortung
Berlin ist viele Dinge: Sitz der Regierung, lebendige Wirtschaftsmetropole, atemberaubendes Kreativzentrum, fortschrittliche Wissenschaftshochburg. Die Stadt gründet, entwickelt, investiert und ist in der Kunst tätig, während Ministerien und Behörden hier international agieren. Berlins Bezirke spiegeln kulturelle Kontraste und wirtschaftliche Innovation wider. Als Stadt lebt sie von ihrer Dynamik, von der Energie ständiger Veränderung – aber auch von der Fähigkeit, Ordnung im Wandel zu schaffen.
Diese Vielfalt zieht nicht nur neue Ideen an. Auch wird die Stadt zu einem Ort komplexer digitaler Abläufe. Zwischen Start-ups, Universtitäten, Tech-Hubs und öffentlichen Institutionen entstehen täglich enorme Datenmengen. Wer hier erfolgreich handelt gestaltet schon lange den digitalen Wandel und übernimmt dabei tragende Verantwortung.
Digitalisierung gestalten – mit Datenschutz als Grundlage
Ob digitale Gesundheitsversorgung, mobile Finanztechnologie oder Medienproduktion: In Berlin sind datenreiche Prozesse Alltag. Doch mit der zunehmenden Vernetzung solcher Prozesse wächst auch der Anspruch an den Schutz personenbezogener Informationen. Gerade in Berlin, wo Datenströme der unterschiedlichsten Bereiche zusammenlaufen, bedarf es durchdachter Strategien im Umgang mit Datenschutz.
Solche Daten sind maßgebend für Innovationen, bleiben aber dennoch sensibel. Langfristig Vertrauen zu schaffen und sich im Wettbewerb zu behaupten bedeutet Lösungen zu finden, die technische Entwicklung und rechtliche Sicherheit vereinen. Für alle Organisationen, öffentlichen Träger und Unternehmen bedeutet das: Datenschutz ist mehr als Compliance, sondern ein strategischer Bestandteil aller digitalen Prozesse.
Christian Allner: Ihre Lösung für Berlin in Sachen Datenschutz
Christian Allner, M.A., steht Ihrem Unternehmen, Institut, oder Ihrer Verwaltung in Berlin als externer Datenschutzbeauftragter zur Seite. Er hilft dabei, Strukturen für den Datenschutz zu entwickeln, Prozesse rechtskonform auszurichten und zugleich Risiken zu minimieren. Praxiserfahrung mit aktuellem Wissen in IT-Sicherheit und Datenschutzrecht sind in seiner Arbeit eng verbunden
Egal ob im kreativen Umfeld Friedrichshains, den politischen Zentren von Mitte, oder dem produktiven Gewerbe Spandaus: Wer in Berlin nachhaltig und sicher agieren will, braucht Datenschutz der mitwächst. Setzen Sie auf eine starke Strategie für sichere Datenprozesse und gestalten Sie die digitale Hauptstadt verantwortungsvoll mit.
Weitere Vorteile
- Analyse der Datenschutz-Ist-Situation via Telefon oder E-Mail
- Mitarbeiterschulungen und -training: 30-Minuten-Live-Webinar mit Aufzeichnung (für späteres Selbstlernen)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Verwaltung von 5 Prozessen pro Jahr
- Technische und organisatorische Maßnahmen: 2 Stunden Support für Konzeptionierung
- Andere DSB-Tätigkeiten inkl.: 6 Stunden pro Jahr
- Status-Update: jährlich via Telefongespräch (Telko) oder Videokonferenz


Ablauf - So einfach geht's:
SCHRITT 1: BESTELLEN
DER Datenschutzbeauftragte wird bestellt: Sie buchen günstig unser Angebot mit frei wählbarer Laufzeit
SCHRITT 2: ANALYSIEREN
DER Datenschutzbeauftragte analysiert alle datenschutzrelevanten Bereiche Ihres Unternehmens
SCHRITT 3: AUFBAUEN
DER Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes
SCHRITT 4: CONSULTING
DER Datenschutzbeauftragte steht Ihnen in der laufenden Betreuung bei allen Angelegenheiten rund um den Datenschutz zur Verfügung
Mehr Informationen für Ihren Bezirk:
Noch Fragen? Unsere FAQs
Die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) ist am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der EU (ABl. L 119/1) veröffentlicht worden, trat am 25. Mai 2016 in Kraft und gilt ab dem 25. Mai 2018. Damit ändert sich für Unternehmen einiges. Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen bei der Klärung aller Fragen.
§38 BDSG-neu: Soweit Sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Dies gilt auch, wenn sie externe Dienstleister beauftragen, z.B. eine externe Buchhaltung.
Nehmen Sie Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder verarbeiten Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, dann haben Sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Tatsächlich führt das neue Datenschutzrecht zu einem höheren Verwaltungsaufwand und mehr Arbeit. Wenn Sie allerdings einen externen Datenschutzbeauftragten buchen, können Sie diesen Aufwand für Ihr Unternehmen deutlich verringern.
Bei Verstoß drohen Ihnen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 Prozent des gesamten erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen helfen, ein gesetzeskonformes Datenmanagement aufzubauen.
Nein, wichtig ist allein, dass dem Datenschutzbeauftragten alle notwendigen Informationen vorliegen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt und dass er für die Unternehmensleitung, die Mitarbeiter, Kunden und Behörden unmittelbar ansprechbar ist.