Saarland: Wo kurze Wege Raum für Fortschritt schaffen
Im Saarland treffen dichte Netzwerke auf eine bemerkenswerte Anwendungsorientierung. Die lokale Struktur lebt von Kooperation: Ob Unternehmen, Hochschulen oder Verwaltungseinrichtungen — Hier wird auf kurzem Wege zusammengearbeitet. In der industriellen Fertigung, in digital gestützter Medizintechnik, in Forschungsvorhaben entstehen konkrete Lösungen aus gemeinsamer Expertise.
Diese Praxisnähe wird durch eine Umgebung unterstützt, die klare Vorteile bietet. Die unmittelbare Nähe zu Frankreich, die internationale Ausrichtung der vielen Betriebe und eine Kultur, in der man einander Kennt, machen das Saarland zu einem Ort, an dem Zusammenarbeit zur Normalität gehört. Genau deshalb ist der Umgang mit vertraulichen Daten keine Nebensache, sondern ein integraler Teil funktionierender Prozesse.
Datenschutz stützt Vertrauen
In diesem Umfeld, das stark von geradliniger Kommunikation und Kooperation lebt, spielen verlässliche Datenflüsse eine zentrale Rolle. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen, die eng mit Forschung oder Verwaltung kooperieren, müssen sichergehen können, dass ihre Datenpraxis gesetzlichen Anforderungen entspricht. Gleichzeitig soll sie nicht die Dynamik ihres Handelns bremsen.
Die DSGVO verlangt klare Strukturen. Doch diese müssen in den betrieblichen Alltag passen. Im Saarland wird besonders klar: Datenschutz ist dann wirksam, wenn er in reale Abläufe integriert wird. Dies ist keine reine Formalität, sondern eine Verbindlichkeit, die Zusammenarbeit ermöglicht und sichert.
Christian Allner: Mitdenken, nicht nur umsetzen
Christian Allner, M.A., begleitet Ihr Unternehmen im Saarland als externer Datenschutzbeauftragter mit einem Verständnis für operative Realität. Seine Beratung beginnt nicht mit Standardformularen, sondern mit einer Analyse der tatsächlichen Abläufe in Ihrem Unternehmen. Ihr Datenschutz ist für ihn kein isoliertes Thema, sondern Teil des unternehmerischen Gesamtbilds.
Hier, wo viele kleine Einheiten ineinandergreifen und Verantwortung häufig auf mehreren Schultern ruht, braucht es einen Partner, der zielgerichtet handelt und ansprechbar bleibt. Herr Allner schafft mit Ihnen Lösungen, die sich in vorhandene Strukturen einbetten lassen und gleichzeitig neue Sicherheit bieten. Das macht aus Ihrer gesetzlichen Pflicht eine strategische Ressource.
Weitere Vorteile
- Analyse der Datenschutz-Ist-Situation via Telefon oder E-Mail
- Mitarbeiterschulungen und -training: 30-Minuten-Live-Webinar mit Aufzeichnung (für späteres Selbstlernen)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Verwaltung von 5 Prozessen pro Jahr
- Technische und organisatorische Maßnahmen: 2 Stunden Support für Konzeptionierung
- Andere DSB-Tätigkeiten inkl.: 6 Stunden pro Jahr
- Status-Update: jährlich via Telefongespräch (Telko) oder Videokonferenz


Ablauf - So einfach geht's:
SCHRITT 1: BESTELLEN
DER Datenschutzbeauftragte wird bestellt: Sie buchen günstig unser Angebot mit frei wählbarer Laufzeit
SCHRITT 2: ANALYSIEREN
DER Datenschutzbeauftragte analysiert alle datenschutzrelevanten Bereiche Ihres Unternehmens
SCHRITT 3: AUFBAUEN
DER Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes
SCHRITT 4: CONSULTING
DER Datenschutzbeauftragte steht Ihnen in der laufenden Betreuung bei allen Angelegenheiten rund um den Datenschutz zur Verfügung
Mehr Informationen für Ihren Stadteil:
Noch Fragen? Unsere FAQs
Die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) ist am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der EU (ABl. L 119/1) veröffentlicht worden, trat am 25. Mai 2016 in Kraft und gilt ab dem 25. Mai 2018. Damit ändert sich für Unternehmen einiges. Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen bei der Klärung aller Fragen.
§38 BDSG-neu: Soweit Sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Dies gilt auch, wenn sie externe Dienstleister beauftragen, z.B. eine externe Buchhaltung.
Nehmen Sie Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder verarbeiten Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, dann haben Sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Tatsächlich führt das neue Datenschutzrecht zu einem höheren Verwaltungsaufwand und mehr Arbeit. Wenn Sie allerdings einen externen Datenschutzbeauftragten buchen, können Sie diesen Aufwand für Ihr Unternehmen deutlich verringern.
Bei Verstoß drohen Ihnen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 Prozent des gesamten erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen helfen, ein gesetzeskonformes Datenmanagement aufzubauen.
Nein, wichtig ist allein, dass dem Datenschutzbeauftragten alle notwendigen Informationen vorliegen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt und dass er für die Unternehmensleitung, die Mitarbeiter, Kunden und Behörden unmittelbar ansprechbar ist.
