Externer Datenschutzbeauftragter in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz: Substanz und Wandel in klarer Balance

Rheinland-Pfalz verbindet unternehmerische Bodenhaftung mit einer bemerkenswerten Offenheit für technische und gesellschaftliche Entwicklung. Regionen im Land sind vielschichtig und verzahnt. Ob Bildung, kommunale Struktur oder Produktionsbetrieb, hier kommt es zu einer engen Verbindung aus Praxis und Perspektive. Dies schafft Bedingungen unter denen Neues entstehen kann, ohne dabei auf Stabilität zu verzichten.

In den einzelnen Regionen zeigt sich, wie dieses wirtschaftliche aber verantwortungsbewusste Handeln ineinandergreift. Digitale Verwaltungsprozesse lokal vernetzter Dienstleister sorgen dafür, dass regionale Dynamik nicht an Schlagkraft verliert. Deshalb bleibt stets der Anspruch bestehen, den Umgang mit sensiblen Daten konsequent mitzudenken.

Datenschutz schafft Struktur

Digitale Prozesse, die quer durch Wirtschaft, Verwaltung und Bildung laufen, erzeugen mehr als wirtschaftlichen Erfolg. Auch tragen sie eine wachsende Abhängigkeit von der Sicherheit solcher Datenflüsse mit sich, geleitet durch rechtliche Anforderungen. Fehlende Vorbereitung verliert hier nicht nur das Vertrauen aller Partner, sondern riskiert auch strukturelle Unsicherheiten innerhalb des eigenen Betriebs.

In diesem Bundesland, dessen Vielfalt von kleinen lokalen Unternehmen zu großen Verbundsystemen reicht, braucht es Datenschutz der Werkzeug statt Hindernis ist. Er ist Grundlage planbarer Entwicklung und bringt Ordnung in eine Welt, die zunehmend auf Daten basiert.

Christian Allner: Beratung, die sich einpasst

Christian Allner, M.A., begleitet Ihre Organisation in Rheinland-Pfalz mit einem Verständnis für regionale Realitäten. Seine Arbeit als externer Datenschutzbeauftragter stützt sich nicht auf Mustervorgaben, sondern orientiert sich an Ihnen. Im engen Gespräch mit den Verantwortlichen entstehen Konzepte, die nicht parallel zur Arbeit laufen, sondern sich in bestehende Abläufe integrieren.

Durch diese kooperative Herangehensweise wird Datenschutz nicht nur erfüllbar, sondern selbstredend. Herr Allner entwickelt mit Ihnen pragmatische Strukturen, die sich an geltendem Recht ausrichten, ohne den betrieblichen Alltag aus dem Blick zu verlieren. Für einen Datenschutz der nachvollziehbarer Teil unternehmerischer Qualität wird, statt Pflichtaufgabe zu bleiben.

Weitere Vorteile

Externer Datenschutzbeauftragter nach DSGVO bestellen in Rheinland-Pfalz

Ablauf - So einfach geht's:

SCHRITT 1: BESTELLEN

DER Datenschutzbeauftragte wird bestellt: Sie buchen günstig unser Angebot mit frei wählbarer Laufzeit

SCHRITT 2: ANALYSIEREN

DER Datenschutzbeauftragte analysiert alle datenschutzrelevanten Bereiche Ihres Unternehmens

SCHRITT 3: AUFBAUEN

DER Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes

SCHRITT 4: CONSULTING

DER Datenschutzbeauftragte steht Ihnen in der laufenden Betreuung bei allen Angelegenheiten rund um den Datenschutz zur Verfügung 

Mehr Informationen für Ihren Stadteil:

Noch Fragen? Unsere FAQs

Die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) ist am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der EU (ABl. L 119/1) veröffentlicht worden, trat am 25. Mai 2016 in Kraft und gilt ab dem 25. Mai 2018. Damit ändert sich für Unternehmen einiges. Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen bei der Klärung aller Fragen.

§38 BDSG-neu: Soweit Sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Dies gilt auch, wenn sie externe Dienstleister beauftragen, z.B. eine externe Buchhaltung.
Nehmen Sie Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder verarbeiten Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, dann haben Sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Tatsächlich führt das neue Datenschutzrecht zu einem höheren Verwaltungsaufwand und mehr Arbeit. Wenn Sie allerdings einen externen Datenschutzbeauftragten buchen, können Sie diesen Aufwand für Ihr Unternehmen deutlich verringern.

Bei Verstoß drohen Ihnen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 Prozent des gesamten erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen helfen, ein gesetzeskonformes Datenmanagement aufzubauen.

Nein, wichtig ist allein, dass dem Datenschutzbeauftragten alle notwendigen Informationen vorliegen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt und dass er für die Unternehmensleitung, die Mitarbeiter, Kunden und Behörden unmittelbar ansprechbar ist.

Datenschutzübersicht

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