Brandenburg: Naturidylle in der Zukunftsregion
Geformt von stillen Seen, dichten Wäldern und einem stetigen Innovationswillen blickt Brandenburg über den eigenen Horizont hinaus. Rund um die Landeshauptstadt liegend und doch bewusst eigenständige Identität wahrend, wird Brandenburg zu einem besonderen Ort zwischen gewachsener Struktur und aufstrebender Dynamik. Von der historischen Universitätsstadt Frankfurt (Oder) bis zum energiegeladenen Cottbus, in denen Industriekultur und Moderne aufeinandertreffen: Das Land präsentiert sich facettenreich und zukunftsorientiert.
Starke Impulse aus der Energiebranche, Landwirtschaft, Logistik sowie wachstumsstarke Cluster in Gesundheitswirtschaft, Bahntechnologie und IT, machen Brandenburg wirtschaftlich stark, während Forschungseinrichtungen Innovationen vorantreiben. Gründende und Unternehmen sehen sich nicht ohne Grund angezogen. Naturräume wie das Biosphärenreservat Spreewald oder die Schorfheide-Chorin geben dem wirtschaftlichen Aufbruch eine ökologisch geprägte Kulisse. Brandenburg ist vieles – aber vor allem ein Ort im Wandel.
Digitalisierung gestalten – Datenschutz als Grundpfeiler
Dieser Wandel bringt Verantwortung mit sich. Denn mit zunehmender Digitalisierung in der Gesellschaft wächst auch die Bedeutung eines wirksamen Datenschutzes. Digitale Patientenakten, intelligente Verkehrssteuerungen oder Bildungsplattformen – personenbezogene Daten sind in nahezu allen Bereichen relevant. Wer Vertrauen schaffen will, muss zeigen, dass mit diesen Daten gesetzeskonform umgegangen wird.
DSGVO und weitere Datenschutzregelungen stellen hohe Anforderungen. Sie erfordern eine komplexe Umsetzung, sind jedoch unerlässlich. Und doch: In einem Bundesland, das auf solide Entwicklung und nachhaltige Strukturförderung setzt, ist der Datenschutz keine lästige Pflicht, sondern ein strategisches Werkzeug. Ein sicherer Umgang mit Informationen schützt nicht nur vor rechtlichen Risiken, sondern stärkt auch das Vertrauen der Nutzenden Ihrer Dienstleistungen. Datenschutz wird damit auch in Brandenburg zum Standortfaktor.
Christian Allner: Ihr externer Datenschutzbeauftragter für Brandenburg
Christian Allner, M.A., begleitet Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen in Brandenburg als externer Datenschutzbeauftragter mit praxisnaher Beratung. Sein Fokus liegt auf individuellen Konzepten, die technisch funktionieren und beständig bleiben. Ob Schulungen, Dokumentationen oder direkter Kontakt zu Aufsichtsbehörden. Christian Allner und seine transparente, verlässliche Expertise bieten Ihnen vielseitige Prozesse rund um das Thema Datenschutz.
Vom kommunalen Energieversorger in Eberswalde über das Tech-Start-up in Brandenburg an der Havel bis zum Mittelständler in Oranienburg: Der Bedarf an professioneller Datenschutzunterstützung ist vielfältig. Christian Allner bietet Lösungen, die auf regionale Besonderheiten abgestimmt sind. Unabhängig, effizient, zukunftsfähig. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können – in einem Brandenburg, das digital wächst und Verantwortung ernst nimmt.
Weitere Vorteile
- Analyse der Datenschutz-Ist-Situation via Telefon oder E-Mail
- Mitarbeiterschulungen und -training: 30-Minuten-Live-Webinar mit Aufzeichnung (für späteres Selbstlernen)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Verwaltung von 5 Prozessen pro Jahr
- Technische und organisatorische Maßnahmen: 2 Stunden Support für Konzeptionierung
- Andere DSB-Tätigkeiten inkl.: 6 Stunden pro Jahr
- Status-Update: jährlich via Telefongespräch (Telko) oder Videokonferenz


Ablauf - So einfach geht's:
SCHRITT 1: BESTELLEN
DER Datenschutzbeauftragte wird bestellt: Sie buchen günstig unser Angebot mit frei wählbarer Laufzeit
SCHRITT 2: ANALYSIEREN
DER Datenschutzbeauftragte analysiert alle datenschutzrelevanten Bereiche Ihres Unternehmens
SCHRITT 3: AUFBAUEN
DER Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes
SCHRITT 4: CONSULTING
DER Datenschutzbeauftragte steht Ihnen in der laufenden Betreuung bei allen Angelegenheiten rund um den Datenschutz zur Verfügung
Mehr Informationen für Ihre Stadt:
Noch Fragen? Unsere FAQs
Die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) ist am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der EU (ABl. L 119/1) veröffentlicht worden, trat am 25. Mai 2016 in Kraft und gilt ab dem 25. Mai 2018. Damit ändert sich für Unternehmen einiges. Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen bei der Klärung aller Fragen.
§38 BDSG-neu: Soweit Sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Dies gilt auch, wenn sie externe Dienstleister beauftragen, z.B. eine externe Buchhaltung.
Nehmen Sie Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder verarbeiten Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, dann haben Sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Tatsächlich führt das neue Datenschutzrecht zu einem höheren Verwaltungsaufwand und mehr Arbeit. Wenn Sie allerdings einen externen Datenschutzbeauftragten buchen, können Sie diesen Aufwand für Ihr Unternehmen deutlich verringern.
Bei Verstoß drohen Ihnen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 Prozent des gesamten erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen helfen, ein gesetzeskonformes Datenmanagement aufzubauen.
Nein, wichtig ist allein, dass dem Datenschutzbeauftragten alle notwendigen Informationen vorliegen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt und dass er für die Unternehmensleitung, die Mitarbeiter, Kunden und Behörden unmittelbar ansprechbar ist.