Externer Datenschutzbeauftragter in Bayern

Bayern: Kulturvielfalt und wirtschaftliche Stärke

Bayern ist ein Bundesland der Kraft. Zwischen den majestätischen Alpen im Süden und den fruchtbaren Ebenen Mainfrankens entfaltet sich eine Landschaft von beeindruckender Vielfalt. Traditionsreiche und kraftvolle Orte, deren Altstädte von Jahrhunderten gelebter Geschichte erzählen und Menschen aus ganzer Welt anziehen. Bayern steht für Lebensart, Handwerk, Forschung, Brauchtum und Fortschritt – von den UNESCO-Welterbestätten bis zu lebendigen Volksfesten. Vom Innovationscampus bis zur Landbrauerei.

Doch nicht nur das Kulturerbe macht Bayern einzigartig. Wirtschaftlich zählt der Freistaat seit Jahrzehnten zu den Zugpferden Deutschlands: Globale Konzerne, agile Start-ups und hochspezielle Mittelständler arbeiten in Bereichen wie Maschinenbau, Automotive und Informationstechnologien mit großartigen Errungenschaften. Forschungslandschaften bringen Wissen, Kreativität und technologische Entwicklung zusammen. Bayern lebt Zukunft – tief verwurzelt in seiner Identität.

Datenschutz als Fundament – Verantwortungsvolles Bayern

In einer Region, die auf Präzision, Zuverlässigkeit und Innovationskraft setzt, ist der Schutz sensibler Daten keine Nebensache. Ob vernetzte Produktionssysteme in der Industrie 4.0, kommunale Verwaltungsakten oder digitalisierte Besucherströme im Tourismus – Datenschutz betrifft in Bayern nahezu alle Sektoren. Dabei sind es gerade die Errungenschaften des Freistaats, die einen verantwortungsvollen Umgang mit Informationen erfordern.

Datenschutz ist mehr als gesetzliche Verpflichtung – er ist Ausdruck des ethischen Anspruchs sicher, transparent und zuverlässig in der digitalen Welt zu arbeiten. Für Unternehmen bedeutet das, Risiken frühzeitig zu erkennen, technische und organisatorische Maßnahmen angemessen umzusetzen und gesetzliche Anforderungen wie die DSGVO konsequent zu erfüllen. Datenschutz trägt dazu bei, den digitalen Wandel vertrauensvoll zu gestalten. Herausforderungen wird hier mit Substanz begegnet.

Christian Allner: Ihr externer Datenschutzbeauftragter in Bayern

Für diese anspruchsvolle Aufgabe bietet Christian Allner, M.A., fundierte und praxisnahe Unterstützung. Als externer Datenschutzbeauftragter begleitet er bayerische Unternehmen, Behörden und Organisationen bei der Umsetzung wirksamer Datenschutzstrategien. Mit seiner interdisziplinären Expertise in IT-Sicherheit Betriebsorganisation Rund um den Datenschutz sorgt er für Klarheit und Rechtssicherheit – effizient, individuell und verständlich.

Egal ob familiengeführter Handwerksbetrieb in Freising, Technologiedienstleister in Rosenheim oder kommunale Einrichtung in der Oberpfalz: Christian Allner liefert maßgeschneiderte Lösungen, die sich an der Realität vor Ort orientieren. Vertrauen Sie auf einen Partner, der Datenschutz nicht als Hürde, sondern als Chance für Wachstum versteht.

Weitere Vorteile

Externer Datenschutzbeauftragter nach DSGVO bestellen in Bayern

Ablauf - So einfach geht's:

SCHRITT 1: BESTELLEN

DER Datenschutzbeauftragte wird bestellt: Sie buchen günstig unser Angebot mit frei wählbarer Laufzeit

SCHRITT 2: ANALYSIEREN

DER Datenschutzbeauftragte analysiert alle datenschutzrelevanten Bereiche Ihres Unternehmens

SCHRITT 3: AUFBAUEN

DER Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes

SCHRITT 4: CONSULTING

DER Datenschutzbeauftragte steht Ihnen in der laufenden Betreuung bei allen Angelegenheiten rund um den Datenschutz zur Verfügung 

Mehr Informationen für Ihre Stadt:

Noch Fragen? Unsere FAQs

Die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) ist am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der EU (ABl. L 119/1) veröffentlicht worden, trat am 25. Mai 2016 in Kraft und gilt ab dem 25. Mai 2018. Damit ändert sich für Unternehmen einiges. Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen bei der Klärung aller Fragen.

§38 BDSG-neu: Soweit Sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Dies gilt auch, wenn sie externe Dienstleister beauftragen, z.B. eine externe Buchhaltung.
Nehmen Sie Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder verarbeiten Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, dann haben Sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Tatsächlich führt das neue Datenschutzrecht zu einem höheren Verwaltungsaufwand und mehr Arbeit. Wenn Sie allerdings einen externen Datenschutzbeauftragten buchen, können Sie diesen Aufwand für Ihr Unternehmen deutlich verringern.

Bei Verstoß drohen Ihnen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 Prozent des gesamten erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen helfen, ein gesetzeskonformes Datenmanagement aufzubauen.

Nein, wichtig ist allein, dass dem Datenschutzbeauftragten alle notwendigen Informationen vorliegen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt und dass er für die Unternehmensleitung, die Mitarbeiter, Kunden und Behörden unmittelbar ansprechbar ist.

Datenschutzübersicht

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