Baden-Württemberg: Weltmarkt und Kulturlandschaft
Synonym mit exzellenter Ingenieurskunst, tief verwurzelter Kultur und beeindruckender Naturvielfalt. In den tiefen des Schwarzwalds, an den Ufern des Bodensees und im Neckartal entfaltet sich ein Bundesland, das Geschichte und Zukunft in einer eindrucksvoll harmonischen Weise vereint. Ob das mittelalterlich geprägte Tübingen, das kulturell lebendige Freiburg im Breisgau oder die Landeshauptstadt Stuttgart mit ihrer Industriekompetenz – Baden-Württemberg schöpft aus seiner Vielfalt.
Neben dem kulturellen Reichtum prägen vor allem wirtschaftliche Spitzenleistungen das Bild des Landes: Global Player in der Automobilindustrie und Weltmarktführer im Maschinenbau – Baden-Württemberg zählt zu den innovativsten Regionen Europas. Wissenschaft und Forschung gedeihen rund um renommierte Universitäten in Heidelberg oder Ulm, ergänzt durch eine dichte Struktur aus Technologiezentren, Hidden Champions und internationalen Entwicklungsstandorten. Die überragende Infrastruktur schafft eine besondere Verbindung von Tradition, Erfindergeist und Fortschritt.
Datenschutz im Spannungsfeld von Innovation und Verantwortung
Die Stärke Baden-Württembergs liegt nicht nur im „Tüfteln“, sondern im verantwortungsvollen Umgang mit Entwicklungen. In einem Land, das technologisch führt, ist der Schutz personenbezogener Daten längst zur Querschnittsaufgabe geworden. Digitale Patientendaten in Universitätskliniken oder automatisierte Prozesse im vernetzten Maschinenbau – Datenschutz betrifft alle Branchen und Größen.
Dabei ist Datenschutz kein reines Compliance-Thema. Er spiegelt den Anspruch wider, vertrauenswürdige digitale Strukturen zu schaffen, die Menschen und Unternehmen schützen. In einem Umfeld, das auf Zuverlässigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit setzt, wird der richtige Umgang mit Daten zum Erfolgsfaktor. Die Anforderungen durch DSGVO, BDSG und branchenspezifische Standards sind komplex – sie richtig umzusetzen erfordert spezifisches Fachwissen und einen strategischen Blick für praktikable Lösungen.
Christian Allner: Externer Datenschutzbeauftragter für Baden-Württemberg
Christian Allner, M.A., bietet als externer Datenschutzbeauftragter praxisorientierte Unterstützung für Unternehmen und Einrichtungen in Baden-Württemberg. Mit spezifischer Kompetenz im Datenschutz und einem geschulten Blick für betriebliche Abläufe entwickelt er individuelle Lösungen, die rechtlich sicher und zugleich umsetzbar sind.
Das wachsende Technologieunternehmen in Neckarsulm, der mittelständische Betrieb in Schwäbisch Hall oder das öffentliche Bildungsinstitut in Pforzheim – Christian Allner begleitet sie alle auf dem Weg zu nachhaltiger Datenschutz-Compliance. Sein Ansatz: maßgeschneidert, transparent, effizient. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können – mit dem guten Gefühl, dass der Schutz sensibler Daten in besten Händen liegt.
Weitere Vorteile
- Analyse der Datenschutz-Ist-Situation via Telefon oder E-Mail
- Mitarbeiterschulungen und -training: 30-Minuten-Live-Webinar mit Aufzeichnung (für späteres Selbstlernen)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Verwaltung von 5 Prozessen pro Jahr
- Technische und organisatorische Maßnahmen: 2 Stunden Support für Konzeptionierung
- Andere DSB-Tätigkeiten inkl.: 6 Stunden pro Jahr
- Status-Update: jährlich via Telefongespräch (Telko) oder Videokonferenz


Ablauf - So einfach geht's:
SCHRITT 1: BESTELLEN
DER Datenschutzbeauftragte wird bestellt: Sie buchen günstig unser Angebot mit frei wählbarer Laufzeit
SCHRITT 2: ANALYSIEREN
DER Datenschutzbeauftragte analysiert alle datenschutzrelevanten Bereiche Ihres Unternehmens
SCHRITT 3: AUFBAUEN
DER Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes
SCHRITT 4: CONSULTING
DER Datenschutzbeauftragte steht Ihnen in der laufenden Betreuung bei allen Angelegenheiten rund um den Datenschutz zur Verfügung
Mehr Informationen für Ihre Stadt:
Noch Fragen? Unsere FAQs
Die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) ist am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der EU (ABl. L 119/1) veröffentlicht worden, trat am 25. Mai 2016 in Kraft und gilt ab dem 25. Mai 2018. Damit ändert sich für Unternehmen einiges. Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen bei der Klärung aller Fragen.
§38 BDSG-neu: Soweit Sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Dies gilt auch, wenn sie externe Dienstleister beauftragen, z.B. eine externe Buchhaltung.
Nehmen Sie Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder verarbeiten Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, dann haben Sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Tatsächlich führt das neue Datenschutzrecht zu einem höheren Verwaltungsaufwand und mehr Arbeit. Wenn Sie allerdings einen externen Datenschutzbeauftragten buchen, können Sie diesen Aufwand für Ihr Unternehmen deutlich verringern.
Bei Verstoß drohen Ihnen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 Prozent des gesamten erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen helfen, ein gesetzeskonformes Datenmanagement aufzubauen.
Nein, wichtig ist allein, dass dem Datenschutzbeauftragten alle notwendigen Informationen vorliegen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt und dass er für die Unternehmensleitung, die Mitarbeiter, Kunden und Behörden unmittelbar ansprechbar ist.