Freie Hansestadt Bremen: Klarer Kurs zwischen Handel, Hafen und Zukunft
Bremen und Bremerhaven bilden zusammen das kleinste Bundesland Deutschlands. Es ist geografisch kompakt, doch wirtschaftlich vielseitig. Als traditioneller Knotenpunkt für internationalen Handel und maritimes Gewerbe ist die Region fest im globalen Austausch verankert. Gleichzeitig ist Bremen Sitz bedeutender wissenschaftlicher Einrichtungen und innovativer Industriebetriebe. Diese Verbindung aus hanseatischer Weltoffenheit und technologischer Entwicklung macht das Land zu einem agilen Wirtschaftsraum mit klarem Fokus auf Fortschritt.
In Bremerhaven zeigt sich, wie Wandel aktiv gestaltet werden kann. Der Ausbau von Logistik, Hafenwirtschaft und Forschung steht exemplarisch für die Ambitionen des Bundeslands, traditionelle Stärken mit zeitgemäßer Ausrichtung zu verknüpfen. Dadurch entstehen digitale Strukturen, die nicht nur effizient, sondern auch sicher sein müssen, da solche wirtschaftliche Gefüge auf Prozessen beruhen, die tief in datenbasierten Abläufen verwurzelt sind.
Digitale Verantwortung braucht klare Strukturen
Der Datenschutz bildet heute eine tragende Säule der Digitalisierung von Verwaltungen, Industrie und Dienstleistern. Hier in Bremen, wo das Unternehmertum eng mit dem Organisatorischen verknüpft ist, stiegt der Bedarf an gesetzeskonformen Datenprozessen stetig. Informationen sicher aufzubewahren ist keine Frage der reinen Compliance, sondern ein Indikator für Professionalität und Respekt gegenüber Ihren Partnern und der Öffentlichkeit.
Insbesondere kleinere Unternehmen oder Einrichtungen sehen sich mit der Aufgabe konfrontiert, die komplexen Anforderungen aus der DSGVO und verwandten Regelwerken sachbezogen umzusetzen. Im lebendigen Umfeld solcher Unternehmen, von schneller Taktung und begrenzten personellen Ressourcen geprägt, braucht es an Lösungen, die den Alltag entlasten und Sicherheit schaffen. Ein verankertes Verständnis für Datenschutz bedeutet hier mit Augenmaß zu agieren und nichts dem Zufall zu überlassen.
Christian Allner: Passgenaue Unterstützung für klare Perspektiven
Christian Allner, M.A., bietet als externer Datenschutzbeauftragter ein Angebot, das sich an den tatsächlichen Anforderungen vor Ort orientiert. Seine Beratung berücksichtigt sowohl die Struktur kleiner, lokaler Betriebe als auch die Komplexität verwaltender oder wissenschaftlicher Institutionen. Ziel ist es, Datenschutz in Ihre Prozesse einzubetten, ohne deren Dynamik zu hemmen. Effizient, rechtssicher und nachvollziehbar.
Bremens besondere Mischung aus kompakter Verwaltungsstruktur und internationaler Ausrichtung verlangt nach einem Ansatz, der flexibel bleibt und zugleich Standards sichert. Herr Allner versteht es, diese Balance herzustellen. Mit technischem Know-How, rechtlicher Expertise und dem Blick für pragmatische Umsetzbarkeit wird Datenschutz zu einem Werkzeug, das nicht ausbremst, sondern mitgestaltet.
Weitere Vorteile
- Analyse der Datenschutz-Ist-Situation via Telefon oder E-Mail
- Mitarbeiterschulungen und -training: 30-Minuten-Live-Webinar mit Aufzeichnung (für späteres Selbstlernen)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Verwaltung von 5 Prozessen pro Jahr
- Technische und organisatorische Maßnahmen: 2 Stunden Support für Konzeptionierung
- Andere DSB-Tätigkeiten inkl.: 6 Stunden pro Jahr
- Status-Update: jährlich via Telefongespräch (Telko) oder Videokonferenz


Ablauf - So einfach geht's:
SCHRITT 1: BESTELLEN
DER Datenschutzbeauftragte wird bestellt: Sie buchen günstig unser Angebot mit frei wählbarer Laufzeit
SCHRITT 2: ANALYSIEREN
DER Datenschutzbeauftragte analysiert alle datenschutzrelevanten Bereiche Ihres Unternehmens
SCHRITT 3: AUFBAUEN
DER Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes
SCHRITT 4: CONSULTING
DER Datenschutzbeauftragte steht Ihnen in der laufenden Betreuung bei allen Angelegenheiten rund um den Datenschutz zur Verfügung
Mehr Informationen für Ihre Region:
Noch Fragen? Unsere FAQs
Die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) ist am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der EU (ABl. L 119/1) veröffentlicht worden, trat am 25. Mai 2016 in Kraft und gilt ab dem 25. Mai 2018. Damit ändert sich für Unternehmen einiges. Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen bei der Klärung aller Fragen.
§38 BDSG-neu: Soweit Sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Dies gilt auch, wenn sie externe Dienstleister beauftragen, z.B. eine externe Buchhaltung.
Nehmen Sie Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder verarbeiten Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, dann haben Sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Tatsächlich führt das neue Datenschutzrecht zu einem höheren Verwaltungsaufwand und mehr Arbeit. Wenn Sie allerdings einen externen Datenschutzbeauftragten buchen, können Sie diesen Aufwand für Ihr Unternehmen deutlich verringern.
Bei Verstoß drohen Ihnen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 Prozent des gesamten erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen helfen, ein gesetzeskonformes Datenmanagement aufzubauen.
Nein, wichtig ist allein, dass dem Datenschutzbeauftragten alle notwendigen Informationen vorliegen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt und dass er für die Unternehmensleitung, die Mitarbeiter, Kunden und Behörden unmittelbar ansprechbar ist.