Niedersachsen: Raum für Entwicklung, Anspruch an Sicherheit
Niedersachsen steht für Weite, Wandel und wirtschaftliche Substanz. Die Landschaft ist vielfältig, die Struktur des Landes dezentral mit starken Wurzeln. Von dynamischen Hochschulstandorten wie Göttingen bis zu traditionsreichen Mittelstädten wie Hildesheim oder Lingen zeigt sich ein Bundesland, das Stabilität mit Innovationskraft verbindet. Vertreter der Industrie, des Handwerks, der Forschung oder der Verwaltung — Verschiedenste Akteure arbeiten in Niedersachsen an zukunftsorientierten Lösungen.
Diese Vielfalt ist Chance und Herausforderung zugleich. Digitalisierung durchdringt weiterhin den Alltag und Datenströme verlaufen quer durch alle Branchen. Mit diesen Daten steigen die Erwartungen an Schutz, Kontrolle und rechtliche Absicherung. Wer langfristig tragfähige Strukturen schaffen will, kommt am Thema Datenschutz nicht vorbei. Gerade in Regionen, in denen Technologie auf Tradition trifft braucht es digitale Prozesse, die nicht nur funktionieren, sondern auch Vertrauen erzeugen.
Datensouveränität als Element der Stärke
Die technische Infrastruktur wird komplexer und gesetzliche Vorgaben wie die DSGVO setzen klare Rahmenbedingungen. Für Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Verwaltungen in Niedersachsen bedeutet das: Datenschutz ist mehr als ein administratives Thema. Er ist Teil eines verantwortungsvollen Umgangs mit Information. Ebenso ist er die Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung. Dabei geht es nicht nur um Rechtssicherheit, sondern auch um gesellschaftliche Erwartung: Daten müssen nicht nur geschützt, sondern auch bewusst eingesetzt werden. Wer das versteht, schafft Spielraum für Wachstum, Innovation und Resilienz.
Christian Allner: Beratung mit Blick für das Ganze
Christian Allner, M.A., bietet als externer Datenschutzbeauftragter eine Begleitung, die sich an den realen Bedingungen orientiert, die Niedersachsen ausmachen. Seine Beratung zielt darauf, Prozesse nicht zu verkomplizieren, sondern zu stärken. Gerade hier, wo Unternehmen sich so stark unterscheiden können, wie die Regionen selbst, braucht es keine Standardschablone, sondern einen flexiblen Ansatz mit Struktur. Christian Allner setzt mit Ihnen genau dort an — Fachwissen, Praxisnähe und ein Verständnis für die Spannungsfelder zwischen Gesetz und Alltag inklusive.
Ob lokal verankert oder regional vernetzt. Wenn Datenschutz nicht als Hemmschwelle, sondern als Qualitätsmerkmal begriffen wird, wird an Stabilität gewonnen. Herr Allners Unterstützung hilft Ihnen dabei, komplexe Anforderungen zu bewältigen und dabei Ihren persönlichen Kurs nicht aus dem Blick zu verlieren.
Weitere Vorteile
- Analyse der Datenschutz-Ist-Situation via Telefon oder E-Mail
- Mitarbeiterschulungen und -training: 30-Minuten-Live-Webinar mit Aufzeichnung (für späteres Selbstlernen)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Verwaltung von 5 Prozessen pro Jahr
- Technische und organisatorische Maßnahmen: 2 Stunden Support für Konzeptionierung
- Andere DSB-Tätigkeiten inkl.: 6 Stunden pro Jahr
- Status-Update: jährlich via Telefongespräch (Telko) oder Videokonferenz


Ablauf - So einfach geht's:
SCHRITT 1: BESTELLEN
DER Datenschutzbeauftragte wird bestellt: Sie buchen günstig unser Angebot mit frei wählbarer Laufzeit
SCHRITT 2: ANALYSIEREN
DER Datenschutzbeauftragte analysiert alle datenschutzrelevanten Bereiche Ihres Unternehmens
SCHRITT 3: AUFBAUEN
DER Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes
SCHRITT 4: CONSULTING
DER Datenschutzbeauftragte steht Ihnen in der laufenden Betreuung bei allen Angelegenheiten rund um den Datenschutz zur Verfügung
Mehr Informationen für Ihre Region:
Noch Fragen? Unsere FAQs
Die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) ist am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der EU (ABl. L 119/1) veröffentlicht worden, trat am 25. Mai 2016 in Kraft und gilt ab dem 25. Mai 2018. Damit ändert sich für Unternehmen einiges. Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen bei der Klärung aller Fragen.
§38 BDSG-neu: Soweit Sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Dies gilt auch, wenn sie externe Dienstleister beauftragen, z.B. eine externe Buchhaltung.
Nehmen Sie Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder verarbeiten Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, dann haben Sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Tatsächlich führt das neue Datenschutzrecht zu einem höheren Verwaltungsaufwand und mehr Arbeit. Wenn Sie allerdings einen externen Datenschutzbeauftragten buchen, können Sie diesen Aufwand für Ihr Unternehmen deutlich verringern.
Bei Verstoß drohen Ihnen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 Prozent des gesamten erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen helfen, ein gesetzeskonformes Datenmanagement aufzubauen.
Nein, wichtig ist allein, dass dem Datenschutzbeauftragten alle notwendigen Informationen vorliegen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt und dass er für die Unternehmensleitung, die Mitarbeiter, Kunden und Behörden unmittelbar ansprechbar ist.