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In need of a Data Protection Officer?

Die Benennung des DSB erfolgt durch das verantwortliche Unternehmen oder Behörde, für die der DSB tätig sein wird. Wann ein Datenschutz-Beauftragter konkret gebraucht wird, was er können muss und wie die Voraussetzungen sind, ist in Artikel 37 bis 39 DSGVO geregelt.

Es gilt generell: Wenn Sie mehr als 20 Beschäftigte haben oder Ihr Kerngeschäft in der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht, müssen Sie einen DSB ernennen!

1. SIE SIND EINE BEHÖRDE ODER FIRMA

Sie sind eine Behörde oder öffentliche Stelle (bspw. Anstalt, Amt o.Ä.; ausgenommen sind Gerichte). Oder Sie sind ein Unternehmen, das mehr als 20 Beschäftigte hat, die mit Daten arbeiten. 

2. IHR KERNGESCHFÄFT IST DATENVERARBEITUNG 

Ihr Kerngeschäft ist das umfangreiche Verarbeiten von Daten (bspw. als IT-Dienstleister) oder eine systematische Überwachung von Personen (bspw. als Sichterheitsunternehmen).

3. SIE ARBEITEN MIT SENSIBLEN DATEN

Your core business is the extensive and legal processing of data that allows you to determine the following characteristics (for details, see Article 9 GDPR):

  • 1. racial or ethnic origin,
  • 2. political opinions,
  • 3. religious or philosophical beliefs,
  • 4. trade union membership,
  • 5. genetic data,
  • 6. biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer Person,
  • 7. Gesundheitsdaten oder
  • 8. Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
Or you process personal data relating to criminal convictions and offences (for details, see Artikel 10 DSGVO).

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Mehr Datenschutz! Mehr Sicherheit.

Wozu brauchen Sie einen Datenschutz-Beauftragten?

Die Benennung eines DSB ist für Unternehmen von großer Bedeutung. Ein kompetenter DSB kann Unternehmen dabei helfen, Datenschutzverletzungen zu vermeiden, Bußgelder zu reduzieren und das Vertrauen ihrer Kunden zu stärken.

Durch die Unterstützung des DSB können Unternehmen ihre Datenschutzprozesse optimieren, Risiken minimieren und ihre Compliance mit den rechtlichen Anforderungen gewährleisten, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der KI-Verordnung (KIVO).


Seit dem 25. Mai 2018 sind Sie verpflichtet für Ihre Behörde oder Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu ernennen.

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Für Beratung 

  • Beratung: Der DSB berät die Verantwortlichen und Beschäftigten des Unternehmens bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen.

  • Schulung: Der DSB schult die Mitarbeiter des Unternehmens über die datenschutzrechtlichen Vorschriften und deren Bedeutung

Christian Allner ist erfahrener Berater und Dozent im Datenschutz seit 2015.



Für Kompetenz

  • Fachwissen: Der DSB muss über fundierte Kenntnisse der Vorschriften verfügen (Art. 37 DSGVO).

  • Erfahrung: Der DSB soll über Praxis-Erfahrung im Datenschutz verfügen.

  • Dokumentation: Der DSB dokumentiert alle datenschutz-rechtlichen Maßnahmen des Unternehmens, inkl. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Christian Allner seit vielen Jahren Experte, leitet Kurse und hat selbst unzählige DSBs ausgebildet.



Für Unabhängigkeit

  • Unabhängigkeit: Der DSB agiert unabhängig und erhält keine Anweisungen bzgl. seiner Arbeit.

  • Chefsache: Der DSB erstattet ausschließlich der obersten Management-Ebene der Organisation Bericht.

  • Überwachung: Der DSB überwacht die Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen und stellt sicher, dass diese rechtmäßig erfolgt.

Christian Allner ist selbstständiger Unternehmen, damit unabhängig und ein klarer Kommunikator.



Für die Behörden

  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde: Der DSB arbeitet mit der zuständigen Datenschutzbehörde zusammen und macht Meldungen.

  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Der DSB unterstützt bei der Durchführung einer DSFA, insb. bei kritischen Verarbeitungen von Daten, öffentlicher Überwachung oder Scoring und Profiling.

Christian Allner ist erfahren im Umgang mit den Behörden und Teamspieler.



INTERNAL OR EXTERNAL?

Wer ist geeigneter als Datenschutz-Beauftragte?

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist eine natürliche oder juristische Person, die von einem Unternehmen oder einer Organisation benannt wird, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu gewährleisten. Die Frage, ob ein DSB intern oder extern sein sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Interne Datenschutzbeauftragte

Ein interner DSB ist ein Mitarbeiter des Unternehmens, der mit der Aufgabe betraut wird, den Datenschutz zu überwachen. Diese Lösung bietet einige Vorteile, wie:

  • Nähe zum Unternehmen: Ein interner DSB hat einen besseren Einblick in die Geschäftsprozesse und die Unternehmensstruktur.
  • Schnellere Reaktionszeiten: Bei Datenschutzvorfällen kann ein interner DSB schneller reagieren, da er bereits im Unternehmen tätig ist.
  • Kosteneffizienz: In kleineren Unternehmen kann die Einstellung eines internen DSB kostengünstiger sein als die Beauftragung eines externen Dienstleisters.

Allerdings gibt es auch einige Nachteile zu beachten:

  • Konflikte von Interessen: Ein interner DSB kann möglicherweise Schwierigkeiten haben, objektiv zu handeln, wenn es um Entscheidungen geht, die das Unternehmen betreffen.
  • Fachwissen: Ein interner DSB muss über ausreichende Fachkenntnisse im Datenschutzrecht verfügen, um seine Aufgaben effektiv erfüllen zu können.
  • Belastung: Die zusätzliche Aufgabe des DSB kann die Arbeitsbelastung eines Mitarbeiters erhöhen.

Externe Datenschutzbeauftragte

Ein externer DSB ist ein unabhängiger Dienstleister, der von einem Unternehmen beauftragt wird, die Datenschutzaufgaben zu übernehmen. Diese Lösung bietet einige Vorteile, wie:

  • Objektivität: Ein externer DSB kann unvoreingenommener arbeiten und Entscheidungen treffen, die im besten Interesse des Unternehmens liegen.
  • Fachwissen: Externe DSBs verfügen in der Regel über umfassende Kenntnisse im Datenschutzrecht und können Unternehmen wertvolle Beratung bieten.
  • Ressourcen: Externe DSBs haben Zugang zu einem Netzwerk von Experten und Ressourcen, die sie bei ihrer Arbeit nutzen können.

Allerdings gibt es auch einige Nachteile zu beachten:

  • Kosten: Die Beauftragung eines externen DSB kann höhere Kosten verursachen.
  • Kommunikation: Die Kommunikation zwischen dem Unternehmen und dem externen DSB kann zeitaufwendig sein.
  • Abhängigkeit: Das Unternehmen ist von der Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit des externen DSB abhängig.

Entscheidungsfaktoren

Die Entscheidung für einen internen oder externen DSB hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  • Größe und Komplexität des Unternehmens: Größere und komplexere Unternehmen können von einem internen DSB profitieren, da dieser besser in die Unternehmensstruktur integriert ist.
  • Budget: Die Kosten für einen internen oder externen DSB müssen gegeneinander abgewogen werden.
  • Fachwissen im Unternehmen: Verfügt das Unternehmen über ausreichende Fachkenntnisse im Datenschutzrecht?
  • Risikoprofil: Je höher das Risiko von Datenschutzvorfällen ist, desto wichtiger ist es, einen kompetenten DSB zu haben.
  • Unternehmenskultur: Die Unternehmenskultur kann Einfluss darauf haben, ob ein interner oder externer DSB besser geeignet ist.

Es ist auch möglich, eine Kombination aus internem und externem DSB zu verwenden. Ein Unternehmen kann beispielsweise einen internen DSB beschäftigen, der von einem externen DSB unterstützt wird.

Die Wahl zwischen einem internen oder externen DSB ist eine wichtige Entscheidung für jedes Unternehmen. Durch eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile können Unternehmen die für sie optimale Lösung finden.

Also: Besser ein INTERNER oder EXTERNER Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter (oder DSB) kann ein bestehender Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Behörde sein. Er kann aber auch ein Externer sein, beispielsweise ein Selbstständiger oder Freiberufler. In einigen Fällen können mehrere Organisationen einen einzigen DSB für alle ernennen.

Sollte mein Mitarbeiter Datenschutzbeauftragter werden?
As long as the professional duties of the employee are compatible with the duties of the DPO and do not lead to a conflict of interest, you can appoint an existing employee as your DPO instead of creating a new job.

Achtung: Ein interner Datenschutzbeauftragter muss neutral sein und ggf. auch die Geschäftsleitung kritisieren. Kann das Ihr Mitarbeiter?

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  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VZV) erstellen
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uvm…

DER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

Christian Allner ist Ihr Datenschutz-Beauftragter: Was macht er eigentlich?

Ein Datenschutzbeauftragter unterstützt Sie bei der Überwachung und Einhaltung interner Vorschriften (oder erstellt welche), informiert und berät, erstellt Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA, siehe Article 35 GDPR), führt das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VdV / VVT), kümmert sich um Auftragsverarbeiter und AV-Verträge, fungiert als Kontaktstelle für Behörden und vieles mehr.

DER Datenschutzbeauftragte: Christian Allner ist Experte in Datenschutzrecht und Datenschutzpraxis, beruflich qualifiziert und unabhängig. Seit 2013 führt er regelmäßig Weiterbildungen zu Datenschutz und Datensicherheit durch und coacht Unternehmen, damit diese im Datenschutz sicherer werden.

 

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