Externer Datenschutzbeauftragter in Hessen

Hessen: Substanz, Wandel und digitale Weitsicht

Hessen ist ein Land mit klarem Profil und offener Struktur. Wirtschaftlich stark, kulturell vielstimmig, technologisch wachsend. Die Zusammenkunft aus Tradition und Bewegung zeigt sich nicht nur in städtischen Zentren. Auch Regionen, die beständig neue Wege gehen, sind aus dem Gesamtbild Hessens nicht mehr wegzudenken. Egal ob innovatives Gewerbe oder industrielle Kompetenz — Hessen versteht es, die bekannten Stärken weiterzuentwickeln, ohne Anschluss zu verlieren.

Hessen zeichnet sich nicht allein als internationaler Finanzplatz, oder wegen seiner politischen Bedeutung aus. Ganz wichtig ist hier die Weitsichtigkeit seiner Wirtschaftsräume. Vom mittelständischen Betrieb, über technische Dienstleister, bis hin zu Institutionen, hier arbeiten alle in enger Verzahnung. Dieser Zusammenhalt bildet die Grundlage für resiliente Strukturen und vertraut auf Entwicklungen, die zunehmend datengetrieben sind.

Datensouveränität als Standortvorteil

Jede neue Schnittstelle, jede neue digitale Lösung errichtet ein Unternehmen, eine Bildungseinrichtung, eine Verwaltung, die auf Datenprozessen fußt. Daten — seien es Gesundheitsinformationen, Forschungsdaten oder Betriebsinterna — und Ihre Anforderungen an Sicherheit und Integrität steigen weiter. Digitalisierung beruht auf Vertrauen. Und Vertrauen braucht klare Regeln und funktionierende Systeme.

Dieser Bedarf zeigt sich in Hessen an vielen Stellen. Technologische Infrastrukturen in Weiterstadt, sowie Hochschulnetzwerke in Fulda und Wetzlar brauchen Datenschutz. Nicht als Bremse, sondern als Bedingung für Präzision und Verlässlichkeit. Wer Daten sicher verarbeiten kann, schafft sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch einen Vorsprung in Wirtschaft und Alltag.

Christian Allner: Datenschutz mit Weitblick

Christian Allner, M.A., begleitet Unternehmen und Organisationen in Hessen als externer Datenschutzbeauftragter. Mit technischem Sachverstand, Hintergrund in Datenschutzprozessen und praxiserprobtem Blick für individuelle Bedarfe hilft er, Datenschutzstrukturen zu schaffen, die funktionieren und mitwachsen. Seine Beratung richtet sich an all diese, die Wert auf Verantwortung legen, ohne an Flexibilität zu verlieren.

Datenschutz ist mehr als ein regulatorisches Muss. Datenschutz ist Ausdruck von Qualität. Wer in Hessen in Zukunft sicher und nachhaltig wirtschaften will, sollte ihn nicht nur mitdenken, sondern aktiv gestalten. Christian Allner hilft Ihnen, die nötigen Strukturen gekonnt umzusetzen, damit Sie sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Weitere Vorteile

Externer Datenschutzbeauftragter nach DSGVO bestellen in Hessen

Ablauf - So einfach geht's:

SCHRITT 1: BESTELLEN

DER Datenschutzbeauftragte wird bestellt: Sie buchen günstig unser Angebot mit frei wählbarer Laufzeit

SCHRITT 2: ANALYSIEREN

DER Datenschutzbeauftragte analysiert alle datenschutzrelevanten Bereiche Ihres Unternehmens

SCHRITT 3: AUFBAUEN

DER Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes

SCHRITT 4: CONSULTING

DER Datenschutzbeauftragte steht Ihnen in der laufenden Betreuung bei allen Angelegenheiten rund um den Datenschutz zur Verfügung 

Mehr Informationen für Ihre Region:

Noch Fragen? Unsere FAQs

Die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) ist am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der EU (ABl. L 119/1) veröffentlicht worden, trat am 25. Mai 2016 in Kraft und gilt ab dem 25. Mai 2018. Damit ändert sich für Unternehmen einiges. Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen bei der Klärung aller Fragen.

§38 BDSG-neu: Soweit Sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Dies gilt auch, wenn sie externe Dienstleister beauftragen, z.B. eine externe Buchhaltung.
Nehmen Sie Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder verarbeiten Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, dann haben Sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Tatsächlich führt das neue Datenschutzrecht zu einem höheren Verwaltungsaufwand und mehr Arbeit. Wenn Sie allerdings einen externen Datenschutzbeauftragten buchen, können Sie diesen Aufwand für Ihr Unternehmen deutlich verringern.

Bei Verstoß drohen Ihnen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 Prozent des gesamten erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen helfen, ein gesetzeskonformes Datenmanagement aufzubauen.

Nein, wichtig ist allein, dass dem Datenschutzbeauftragten alle notwendigen Informationen vorliegen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt und dass er für die Unternehmensleitung, die Mitarbeiter, Kunden und Behörden unmittelbar ansprechbar ist.

Datenschutz-Übersicht

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