Externer Datenschutzbeauftragter in Halberstadt

DER externe Datenschutzbeauftragte für Halberstadt

Zwischen kulturellem Erbe und einem sicheren Weg für digitale Daten

Halberstadt, das historische „Tor zum Harz“, vereint kulturelle Schätze mit atemberaubender Natur. Bekannt für seinen gotischen Dom und als Ausgangspunkt zu den malerischen Landschaften des Harzes, ist Halberstadt ein Ort, wo das Sprichwort „Der Weg ist das Ziel“ lebendig wird. In einer Stadt, in der Kultur und Natur harmonisch koexistieren, ist auch der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten von großer Bedeutung. Unternehmen und Einrichtungen in Halberstadt setzen sich dafür ein, den Datenschutz so sicher zu gestalten wie die Wege durch den Harz.

Datenschutzlösungen für Unternehmen in Halberstadt und Umgebung

In einer Welt, die immer stärker von digitalen Prozessen geprägt ist, wird der Schutz personenbezogener Daten nicht nur zu einer gesetzlichen Notwendigkeit, sondern auch zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer relevanter Gesetze wie der europäischen KI-Verordnung (KIVO) einhalten, können das Vertrauen ihrer Kunden und Geschäftspartner langfristig sichern. Für Unternehmen in Halberstadt und der umliegenden Region bietet Christian Allner, M.A., als externer Datenschutzbeauftragter maßgeschneiderte Lösungen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Herr Allner verfügt über umfangreiche Expertise in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit und rechtliche Compliance. Seine Unterstützung hilft Unternehmen nicht nur, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch Risiken zu minimieren und eine sichere Datenverarbeitung zu gewährleisten. Mit seiner Erfahrung und Fachkompetenz können Sie Ihr Unternehmen datenschutzkonform und zukunftssicher aufstellen.

Dabei profitieren Sie gleich doppelt: umfangreiche Rechtssicherheit zu niedrigen Kosten

Die Bedeutung der DSGVO für Unternehmen

Seit ihrer Einführung im Jahr 2018 regelt die DSGVO den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Europäischen Union. Die zentralen Prinzipien dieser Verordnung umfassen:

  • Transparenz: Unternehmen müssen klar kommunizieren, welche Daten sie sammeln und zu welchem Zweck.
  • Rechenschaftspflicht: Es muss nachgewiesen werden, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
  • Datensicherheit: Unternehmen sind verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um Daten vor Missbrauch zu schützen.

Die DSGVO gilt nicht nur für große Konzerne, sondern auch für kleine und mittelständische Unternehmen in Halberstadt und Umgebung. Verstöße gegen die DSGVO können nicht nur hohe Strafzahlungen nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Partnern nachhaltig beschädigen.

Die Rolle eines externen Datenschutzbeauftragten

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist ein unabhängiger Experte, der Unternehmen dabei unterstützt, die Anforderungen der DSGVO und anderer Datenschutzgesetze zu erfüllen. Im Gegensatz zu internen Datenschutzbeauftragten, die fest im Unternehmen angestellt sind, arbeitet ein externer Beauftragter auf Vertragsbasis. Dies bietet mehrere Vorteile:

  • Kosteneffizienz: Es entfallen langfristige Kosten für Schulungen, Weiterbildungen oder Gehälter.
  • Unabhängigkeit: Externe Beauftragte sind frei von internen Interessenkonflikten und können objektiv agieren.
  • Flexibilität: Sie passen ihre Dienstleistungen individuell an die Bedürfnisse des Unternehmens an und bleiben stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung.

Christian Allner, M.A., bietet genau diese Vorteile – unabhängig, kompetent und zielgerichtet für Unternehmen in Halberstadt und der Region.

Warum ist ein Datenschutzbeauftragter unverzichtbar?

Die DSGVO und das BDSG schreiben vor, dass Unternehmen, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, unter bestimmten Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die:

  • mindestens 20 Mitarbeiter haben, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten,
  • sensible Daten wie Gesundheitsinformationen oder biometrische Daten verarbeiten,
  • oder umfangreiche Überwachungssysteme einsetzen.

Verstöße gegen diese Vorgaben können zu hohen Bußgeldern führen. Die DSGVO sieht Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vor – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Neben den finanziellen Risiken kann ein Verstoß auch das Vertrauen von Kunden und Partnern erheblich beeinträchtigen.

Mit Christian Allner als externem Datenschutzbeauftragten können Sie diese Risiken minimieren und sicherstellen, dass Ihr Unternehmen rechtlich abgesichert ist.

Leistungen im Überblick

Christian Allner bietet ein umfassendes Portfolio an Dienstleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen in Halberstadt zugeschnitten sind. Zu seinen Leistungen gehören:

1. Beratung und Analyse

Eine detaillierte Überprüfung der bestehenden Datenschutzmaßnahmen, gefolgt von der Entwicklung einer individuellen Strategie zur Einhaltung der DSGVO. Dabei werden Risiken und Schwachstellen identifiziert und konkrete Lösungswege aufgezeigt.

2. Erstellung und Prüfung von Datenschutzdokumenten

Dokumentation ist ein zentraler Bestandteil der DSGVO. Herr Allner erstellt und prüft unter anderem:

3. Externer Datenschutzbeauftragter – Funktion

Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter übernimmt Herr Allner alle gesetzlichen Aufgaben, einschließlich:

  • Überwachung der Einhaltung von Datenschutzgesetzen,
  • Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA),
  • Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter,
  • Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.
4. Datenschutz-Schulungen

Da menschliche Fehler oft die Ursache von Datenschutzverletzungen sind, bietet Herr Allner praxisnahe Schulungen zu Themen wie:

  • Sicherer Umgang mit personenbezogenen Daten,
  • Prävention von Datenlecks und Cyberangriffen.
5. IT-Sicherheitsberatung

IT-Sicherheit und Datenschutz gehen Hand in Hand. Herr Allner unterstützt Unternehmen dabei, ihre IT-Infrastruktur zu sichern und so Datenverluste und Cyberangriffe zu verhindern.

Datenschutz in Halberstadt – Ihre Vorteile mit Christian Allner

Mit Christian Allner, M.A., an Ihrer Seite profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen:

  • Rechtskonformität: Sicherstellen, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
  • Erfahrung: Mit jahrelanger Expertise im Datenschutz und IT-Sicherheitsmanagement kennt Herr Allner die Herausforderungen, vor denen Unternehmen stehen.
  • Individuelle Lösungen: Jede Firma ist einzigartig. Machen Sie Gebrauch von maßgeschneiderten Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
  • Regionale Nähe: Als lokaler Anbieter in Halle (Saale) ist Herr Allner schnell vor Ort, wenn Sie Unterstützung benötigen.

Weitere Vorteile

Externer Datenschutzbeauftragter nach DSGVO bestellen in Halberstadt

Ablauf - So einfach geht's:

SCHRITT 1: BESTELLEN

DER Datenschutzbeauftragte wird bestellt: Sie buchen günstig unser Angebot mit frei wählbarer Laufzeit

SCHRITT 2: ANALYSIEREN

DER Datenschutzbeauftragte analysiert alle datenschutzrelevanten Bereiche Ihres Unternehmens

SCHRITT 3: AUFBAUEN

DER Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes

SCHRITT 4: CONSULTING

DER Datenschutzbeauftragte steht Ihnen in der laufenden Betreuung bei allen Angelegenheiten rund um den Datenschutz zur Verfügung 

Noch Fragen? Unsere FAQs

Die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) ist am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der EU (ABl. L 119/1) veröffentlicht worden, trat am 25. Mai 2016 in Kraft und gilt ab dem 25. Mai 2018. Damit ändert sich für Unternehmen einiges. Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen bei der Klärung aller Fragen.

§38 BDSG-neu: Soweit Sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Dies gilt auch, wenn sie externe Dienstleister beauftragen, z.B. eine externe Buchhaltung.
Nehmen Sie Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder verarbeiten Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, dann haben Sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Tatsächlich führt das neue Datenschutzrecht zu einem höheren Verwaltungsaufwand und mehr Arbeit. Wenn Sie allerdings einen externen Datenschutzbeauftragten buchen, können Sie diesen Aufwand für Ihr Unternehmen deutlich verringern.

Bei Verstoß drohen Ihnen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 Prozent des gesamten erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen helfen, ein gesetzeskonformes Datenmanagement aufzubauen.

Nein, wichtig ist allein, dass dem Datenschutzbeauftragten alle notwendigen Informationen vorliegen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt und dass er für die Unternehmensleitung, die Mitarbeiter, Kunden und Behörden unmittelbar ansprechbar ist.